Die rückwirkende Höhergruppierung nach der Entgeltordnung für den kommunalen Erziehungsdienst in der Fassung vom 30.09.2015 erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag mit folgenden Ausnahmen:
Tätigkeit | Bisherige Entgeltgruppe | Neue Entgeltgruppe seit 1.7.2015 | ||
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Erzieher*innen in Normaltätigkeit | S 6 | ... | ||
Erzieher*innen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten | S8 Fallgruppe 1 | ... | ||
Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeiter*innen bzw. Sozialarbeiter*innen | ... | ... | ||
Heilpädagog*innen | ... | ... | ||
Leiter*innen von Kindertagesstätten mit Durchschnittsbelegung unter 40 Plätzen | ... | ... | ||
Ständige Vertreter*innen von Leiter*innen von Kindertagesstätten mit Durchschnittsbelegung unter 40 Plätzen | ... | ... | ||
Sozialarbeiter*innen in "Normaltätigkeit" | ... | ... |
Für diese Beschäftigten erfolgt eine stufengleiche Überleitung unter Beibehaltung der in ihrer Stufe zurückgelegten ...
Das gesamte Informationsblatt der Rechtsstelle können Mitglieder der GEW Thüringen (nach Anmeldung an der Website über den Menü-Eintrag "Meine GEW") als pdf-Datei anschauen und herunterladen. Sie finden das Dokument in der rechten Spalte.