Wie uns das Ministerium am Freitag, den 15. Dezember 2017 mitteilte, sei es aufgrund des noch nicht verabschiedeten Doppelhaushaltes 2018/19 nicht möglich, das im September 2017 ausgesprochene Angebot zur Erhöhung des Beschäftigungsumfangs umzusetzen.
Augenscheinlich wurde dies – trotz des nicht verabschiedeten Haushalts – aber zum Teil praktiziert. Doch gingen zum Ärger Vieler etwa die Häfte aller Erzieher*innen leer aus.
Wir hatten die GEW-Mitglieder sowie die staatllichen Grund- und Gemeinschaftsschulen am 20.12.2017 per E-Mail informiert, wie die Erzieher*innen an Schulhorten den ihnen zustehenden Beschäftigungsumfang von 60 Prozent ab 01.01.2018 erreichen können, auch wenn diesen das Schulamt bisher keinen Änderungsvertrag zugeschickt hat.
Wurde das Angebot auf Erhöhung des Beschäftigungsumfangs innerhalb der eingeräumten Erklärungsfrist von den Erzieherinnen und Erziehern schriftlich angenommen, empfehlen wir, die Arbeitskraft im Umfang von 60 Prozent ab 1. Januar 2018 ausdrücklich anzubieten. Dafür kann dieses Formblatt verwendet werden, welches für GEW-Mitglieder herunterladbar ist.
Wenn die Kolleg*innen das von der GEW erstellte Formblatt noch nicht ausgefüllt haben, dann haben diese immer noch die Möglichkeit, dies zu tun.
GEW-Mitglieder, die das bereits getan haben, melden sich bitte bei ihrer GEW Thüringen unter 0361 – 590 95 50 oder per E-Mail unter rechtsstelle(at)gew-thueringen(dot)de damit wir diese bei der Vertretung ihrer Interessen weiter unterstützen können.
Kolleg*innen, die bisher noch nicht organisiert sind, können kurzfristig noch Mitglied der BildungsGEWerkschaft werden.