Mit der Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes (ThürBesG) zum 1.10.2011 hat der Thüringer Gesetzgeber die Besoldungsämter der Fachleiter*innen in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern (A 14 Seminarrektor für das Lehramt an Regelschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen und A 13 Seminarschulrat für das Lehramt an Grundschulen) ersatzlos aus der Besoldungsordnung gestrichen.
Somit wurde vielen bereits langjährig tätigen Fachleiter*innen die Chance auf Beförderung bzw. Höhergruppierung dauerhaft genommen. Hiergegen hat die GEW-Landesrechtsstelle eine Reihe von rechtlichen Fragen auf den Gerichtsweg gebracht.
Fachleiter*innen sind sowohl als Beamt*innen als auch als tarifbeschäftigte Angestellte in der 2. Phase der Lehrerbildung tätig.
Für angestellte Fachleiter*innen, die bereits vor der Gesetzesänderung vom 1.10.2011 „bis auf Widerruf“ oder immer befristet beauftragt tätig waren, können wir Erfolg vermelden.
Das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) hat mit Urteil vom 28.5.2015 festgestellt, dass ...