Nach drei Verhandlungsterminen einigten sich die Tarifvertragsparteien am 22. November 2017 auf den Abschluss eines Anwendungstarifvertrags (TV-L). Dieser bringt neben einem zweistelligen prozentualen Lohnplus viele Verbesserungen der Arbeitsbedingungen.
Die Tarifeinigung beinhaltet folgende Regelungen
- Entgeltordnung des Tarifvertrags der Länder (Regelungen der Eingruppierung)
- prozentuale Lohnsteigerungen ab 01.01.2018 zwischen 11 % und 20 %
Eine Erzieher*in, die erst seit einem Jahr für die VS arbeitet, erhält dann monatlich einen Bruttovollzeitlohn von 2.629 Euro.
Eine Erzieher*in, die seit vielen Jahren für die VS tätig ist, verdient 3.054 Euro. - Eine monatliche Zulage in Höhe von 112 Euro für die Leitungstätigkeit
- Vereinbarung zur Jahressonderzahlung
- Regelungen
- zur Qualifizierung
- zur Arbeitszeit
- zu besonderen Zahlungen wie etwa dem Jubiläumsgeld für langjährig Beschäftigte
Im Jahr 2018 erhalten 6 Beschäftigte durch ihre 25jährige Tätigkeit für die VS ein Jubiläumsgeld in Höhe von 350 Euro sowie einen zusätzlichen Urlaubstag.
- zu Urlaub (einheitliche Urlaubsregelung mit 30 Tagen) und Arbeitsbefreiung
Die Tarifeinigung umfasst ebenfalls eine vereinbarte Dynamisierung der Gehälter
- erneute prozentuale Lohnsteigerungen ab 01.01.2019 zwischen 2,4 % und 2,7 %
Eine Erzieher*in, die erst seit einem Jahr für die VS arbeitet, erhält dann monatlich einen Bruttovollzeitlohn von 2.704 Euro.
Eine Erzieher*in, die seit vielen Jahren für die VS tätig ist, verdient 3.129 Euro. - Lohnsteigerungen ab 01.01.2020 zwischen 2,3 % und 2,7 %
Eine Erzieher*in, die erst seit einem Jahr für die VS arbeitet, erhält dann monatlich einen Bruttovollzeitlohn von 2.859 Euro.
Eine Erzieher*in, die seit vielen Jahren für die VS tätig ist, verdient 3.284 Euro. - Einführung einer weiteren monatlichen Zulage für Leiter*innen und einer neuen Zulage für Erzieher*innen ab dem 01.01.2020 in Höhe von 80 Euro
Die Beschäftigten erhalten – über das Jahr 2018 hinaus – für viele Bereiche eine Perspektive in der Entwicklung ihrer Gehälter, Zulagen und sonstigen tariflichen Leistungen:
- Die Anpassung der Jahressonderzahlung vollzieht sich in folgenden Schritten:
- In 2018 erhalten die Beschäftigten 450 Euro als Einmalzahlung
- In 2019 steigt die Jahressonderzahlung auf 40,45 % des Bruttolohns
Eine Erzieher*in, die erst seit einem Jahr für die VS arbeitet, erhält dann eine Zahlung in Höhe von 1.093 Euro.
Eine Erzieher*in, die seit vielen Jahren für die VS tätig ist, bekommt 1.265 Euro.
- Für das Jahr 2020 gibt es eine erneute Steigerung der Jahressonderzahlung auf 47,08 % des Bruttolohns
Eine Erzieher*in, die erst seit einem Jahr für die VS arbeitet, erhält dann eine Zahlung in Höhe von 1.346 Euro.
Eine Erzieher*in, die seit vielen Jahren für die VS tätig ist, bekommt 1.546 Euro.
- Der Arbeitgeber und die GEW erarbeiten bis 2020 gemeinsam Vorschläge für Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung.
- In 2020 werden erneut Tarifverhandlungen mit dem Ziel geführt, eine vollumfängliche Anwendung des Tarifvertrags der Länder in der dann gültigen Fassung zu erreichen.
Dieses Tarifergebnis ist den engagierten GEW-Mitgliedern zu verdanken. Ohne sie gäbe es keinen Tarifvertrag!
Nur Gewerkschaftsmitglieder haben rechtlich gesicherte und einklagbare Ansprüche auf Leistungen aus dem Tarifvertrag. Deshalb: GEW-Mitglied werden!