Die 2014 gewählten Personalräte sind nach den Regelungen des aktuellen Thüringer Personalvertretungsgesetzes (ThürPersVG) bis 31.05.2018 im Amt. Bis dahin werden in allen Dienststellen im öffentlichen Dienst des Freistaates (Schulen, Hochschulen, Kommunen, Stadt- und Landkreisen, … ) sogenannte örtliche Personalräte gewählt. Stufenvertretungen werden bei den fünf Schulämtern (Nord, Süd, Ost, Mitte, West) als Bezirkspersonalräte und bei den Ministerien für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) und Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) als Hauptpersonalräte. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre (zukünftig vielleicht 5 Jahre). Während in den örtlichen Personalräten in der Regel Personen gewählt werden, gibt es in den Bezirks- und Hauptpersonalräten sogenannte Listenwahlen, das heißt: Gewerkschaften und Verbände, aber unter Umständen auch Beschäftigte, die sich zusammenschließen, kandidieren auf einer Liste für einen Personalrat.
Die Kolleginnen und Kollegen, die mit der GEW Thüringen für den Einzug in einen Personalrat kandidieren, machen das unter dem Slogan „GEW – WERTSCHÄTZUNG DEINER ARBEIT!“.
Durch die Sparvorgaben der Landesregierung sind die Bildungseinrichtungen nur unzureichend mit Personal ausgestattet. In den letzten Jahren wurde zu wenig für gute Beschäftigungsbedingungen getan. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz stand nur auf dem Papier, Höhergruppierungen/Beförderungen und ein adäquates Besoldungsgesetz: Fehlanzeige. Beschäftigtenfreundliche Teilzeitangebote gab es nicht, im Gegenteil: Teilzeitgenehmigung ist nicht im Interesse des Arbeitgebers. Mehrarbeit wird zum Dauerzustand,
usw. Die Probleme sind in den letzten Jahren größer geworden und es ist auch keine Besserung in Sicht. Deshalb ist es wichtiger denn je, dass es in jeder Dienststelle einen Personalrat gibt.
Wozu brauche ich einen Personalrat?
Ich habe Fragen/Probleme zu bzw. ich brauche Unterstützung bei:
- Arbeitszeit, Mehrarbeit, Eingruppierung und Besoldung, Höhergruppierung und Beförderung
- Dienstplangestaltung
- Einsatzplanung
- Urlaubsplanung
- Abordnungen, Umsetzungen, Versetzungen
- Teilnahme an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung
- Anträge auf Teilzeit
- Nebentätigkeiten
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Überlastungsanzeige
- Mobbing im Kollegium
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Einstellungen
Der Personalrat hat Rechte und Pflichten, die im Thüringer Personalvertretungsgesetz geregelt sind. Aufgabenbereiche sind zum Beispiel:
- Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung
- die Überwachung der Durchführung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Rechte und Gesetze
- der Personalrat hat Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen
- die Förderung schwerbehinderter Menschen
- die Förderung der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern
- und noch einiges mehr
Hast Du Interesse an der Personalratswahl oder kannst Du Dir die Mitarbeit vorstellen?
Die GEW Thüringen hilft mit Informationen, Arbeitsmaterialien und flächendeckenden Grundschulungen für neugewählte Personalratsmitglieder. Alle Informationen sind hier zu finden.
Deine Ansprechpartner*innen
- für kommunale Personalräte:
Bärbel Brockmann
E-Mail: baerbel.brockmann(at)gew-thueringen(dot)de - für Schulen:
Gunter Zeuke
E-Mail: gunter.zeuke(at)gew-thueringen(dot)de - für Hochschule und Forschung:
Uwe Holzbecher
E-Mail: uwe.holzbecher(at)gew-thueringen(dot)de