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Gerechte Bildungschancen

Das StartChancen-Programm als Einstieg in einen landesweiten Sozialindex für Schulen?

Die GEW Thüringen fordert schon lange die Einführung einer differenzierten Ressourcensteuerung in Bildungseinrichtungen. Bildungsgerechtigkeit bedeutet, dass Ressourcen dahin gesteuert werden, wo der Bedarf am höchsten ist. Dabei kann ein Sozialindex helfen, Ressourcen ohne Stigma aufgabengerecht zu verteilen.

Im Dialogprozess Schule 2023, der in den Jahren 2019 bis 2020 mehr als einhundert Vertreter:innen aus dem Schulbereich zusammenführte und über Maßnahmen zur Verbesserung der Schulentwicklung diskutierte, wurde das Thema Sozialindex aufgegriffen. Auch im Koalitionsvertrag der Thüringer Landesregierung von 2020 wird eine Ressourcensteuerung durch soziale Indikatoren erwähnt. Eine Arbeitsgruppe im TMBJS sollte sich des Themas annehmen und einen Vorschlag erarbeiten. Coronabedingt hat es der Sozialindex erst später auf die Agenda geschafft. Aber seit Sommer 2022 hat sich eine kleine ressortübergreifende Arbeitsgruppe, der auch die beiden hier berichtenden Autor:innen angehörten, der Aufgabe gestellt und am 16. Oktober 2023 dem Runden Tisch den vorläufigen Stand vorgestellt.

Sozialindex – Unterstützungsindex

Ziel der Arbeitsgruppe war es, ein Modell für die Bereitstellung eines Sozialindexes zu erstellen, auf dessen Basis eine sozialindizierte Ressourcenzuteilungen möglich wird. So angewendet geht es darum, die Rahmenbedingungen für Kompetenzzuwachs bei Lernenden in herausfordernder Lage zu verbessern. Dies kann zu mehr Bildungsgerechtigkeit durch Kompensation bestehender kumulativer Benachteiligungen führen. Bundesweit haben zahlreiche Studien gezeigt, dass Schulen mit einem pä- dagogisch besonders herausfordernden Umfeld personell oder sächlich oft sogar schlechter ausgestattet sind, als es bei einer aufgabengerechten Verteilung sein müsste. Besondere Herausforderungen – ob Lehrkräftemangel, Bedingungen einer Pandemie oder andere – bergen ein besonderes Risiko, dass Nachteile an einigen Schulen kumulieren und eine aufgabengerechte Verteilung von Ressourcen nicht mehr stattfindet. Als Kern eines Sozialindexes gelten gemeinhin armuts- und migrationsbezogene Daten, die Einfluss nehmen auf die Qualitätsbereiche schulischer Entwicklung: Kontext, Prozess und Wirkung. Die finanziellen, strukturellen, personellen und sozialen Rahmenbedingungen wirken auf Schule und Unterricht sowie auf Kompetenzerwerb und Schulerfolg ein und umgekehrt. Nach einer Analyse der bereits vorhandenen Sozialindizes und Prüfung der zur Verfügung stehenden Daten in Thüringen entschied sich die Arbeitsgruppe, auch zur Vermeidung einer stigmatisierenden Wirkung, den Begriff Unterstützungsindex zu wählen. Dies impliziert, dass eben nicht allein soziale Indikatoren auf Schule einwirken, sondern auch personelle und strukturelle Faktoren, die ggf. einer anderen Unterstützung bedürfen. Mit der Weitung des Sozialindexes auf einen Unterstützungsindex können, ergänzend zu dem durch Basisindikatoren gewichteten Ranking der Schulen, weitere Indikatoren in die Bewertung des Unterstützungsbedarfs einbezogen werden – z. B. personelle Versorgung, materielle Ausstattung, Anteil der Schüler:innen ohne Schulabschluss. Dies erlaubt nicht nur eine genauere Beschreibung der herausfordernden Lage, in der sich eine Schule befindet, sondern zugleich auch eine zielgenauere Bestimmung der notwendigen Ressourcen. Der einen Schule mag es an Lehrkräften und Schulsozialarbeiter:innen mangeln, der anderen an Räumen und finanziellen Mitteln für das Lernen am anderen Ort oder die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften.

Vom Unterstützungsindex zum StartChancen-Programm – oder umgekehrt?

In der zweiten Jahreshälfte 2023 nahm das für einen Start am 01.08.2024 vorgesehene Bund-Länder-Programm StartChancen Konturen an – bundesweit 4000 Schulen sollen ausgewählt werden, entweder mit einem schon vorhandenen Sozialindex oder mit einer vergleichbaren Vorgehensweise. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Thü- ringer Arbeitsgruppe erst den Kern eines künftigen Unterstützungsindexes vorbereitet und noch nicht entschieden, wie sie mit der Frage der etwas eingeschränkten Vergleichbarkeit von Schulen unterschiedlicher Schulstufe – Primarstufe, die beiden Sekundarstufen – umgehen will. Eine erste Proberechnung zeigte, dass noch weitere Arbeiten notwendig sind. 2024 soll die Arbeit der Gruppe des TMBJS mit dem Ziel eines Unterstützungsindexes weitergeführt werden. Ein geplanter Vorschlag, der die entsprechenden Rechtsgrundlagen erweitert, soll zusätzlich die Abbildungsqualität der verfügbaren Daten auf die Armutssituation der Schüler:innenschaft jeder Schule verbessern. Für die Schulauswahl für StartChancen kann aber trotzdem unmittelbar auf die Vorarbeiten zu den geeignetsten verfügbaren Indikatoren zurückgegriffen werden. Wegen der Vorgabe von fixen Anteilen für die Schulstufen im StartChancenProgramm, konkret 60 % für die Primarstufe, erfolgt eine getrennte gewichtete Heranziehung der folgenden verfügbaren Indikatoren und Indexbildung für die unterschiedlichen Schulstufen:

Auswahl der Indikatoren für den Unterstützungsindex

Die Arbeitsgruppe hat drei Basisindikatoren bestimmt:

  1. Armutsbezug am Schulstandort (Grundlage sind die SGB II-Quote, für die kreisfreien Städte gilt dabei der Stadtteil des Schulstandortes)
  2. Anteil der Schüler:innen mit Migrationshintergrund sowie nicht-deutscher Verkehrssprache in der Familie
  3. Anteil der Schüler:innen mit Förderbedarf (sonderpädagogisches Gutachten) in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache

Die Indikatoren korrespondieren, wie es im Rahmen des Programms StartChancen gefordert ist, unmittelbar mit den Programmzielen und entsprechen auch ungefähr dem Verfahren, wie der Bund – erstmals – Programmmittel in einer von drei Programmsäulen auf die Länder verteilt. Wie von der GEW unter anderem mit eigenen Gutachten vorher gefordert, weicht der Bund damit erstmals davon ab, die Länder rein nach Wirtschaftskraft und Einwohner:innenzahl zu bedenken (Königsteiner Schlüssel).

Konturen von StartChancen

Um die Ausrichtung von StartChancen zu verstehen, lohnt es sich, sich das grundgesetzlich verankerte Zusammenarbeitsverbot von Bund und Ländern in Erinnerung zu rufen, das bereits lange in der Kritik steht und auch eine der Hürden für den Digitalpakt 2.0 darstellt. Ein Investitionsprogramm in definierte Ziele mit gesamtstaatlicher Bedeutung ist dem Bund nach allgemeiner Lesart trotzdem nicht verboten und entsprechend auch Zielstellung bei StartChancen. Das Programm fokussiert sich demnach auf Probleme des gesamtdeutschen Bildungssystems, die in den Daten internationaler Bildungsstudien sichtbar wurden. Das ist zum einen die schon oben angesprochene, in Deutschland stärker als anderswo aufgehende Bildungsschere zwischen Bildungserfolg und sozialer Herkunft und hierbei noch einmal speziell bei Schüler:innen mit Migrationshintergrund – im Schnitt schaffen es andere Länder besser, ihren betroffenen Schüler:innen hinreichenden Kompetenzerwerb zu ermöglichen. Zum anderen widmet sich das Programm der problematisch hohen Zahl von Schülerinnen und Schülern, die auch Mindeststandards in Deutsch und Mathematik oder solche sozialen und emotionalen Kompetenzen nicht erreichen, die für das spätere eigene Lernen und berufliche wie gesellschaftliche Teilhabe benötigt werden. Der Bund will nun dort investieren, wo Investitionen nach aktueller Erkenntnis den größten Unterschied machen. Bundesweit werden 10 % der Schulen ausgewählt, wobei die Sozialauswahl die Schulen zu identifizieren helfen soll, in denen die angesprochene Bildungsschere besonders aufgeht und in denen dieses Nichterreichen von Mindeststandards besonders zu erwarten ist. Die Primarstufe wird besonderes Gewicht erhalten, weil Investitionen in frühen Phasen der Bildungslaufbahn aus wissenschaftlicher Sicht effizienter sind. Mit dem Geld, das in die StartChancen-Schulen fließen wird – für die 90 bis 100 Thüringer Schulen will der Bund jährlich rund 23 Millionen Euro bereitstellen und erwartet einen Landesanteil in gleicher Höhe –, sind allerdings auch Verpflichtungen verbunden. StartChancen-Schulen müssen an der Evaluation und dem Wissenstransfer der bei ihnen erfolgreichen Ansätze mitwirken, denn indirekt und mittelfristig sollen die mit dem Investitionsprogramm erprobten Ansätze auch allen anderen Schulen zugutekommen, teilweise sogar schon während der Laufzeit.

Kontakt
Kathrin Vitzthum
Landesvorsitzende
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 12 (Sekretariat)