Was ist daraus geworden?
Die Anfänge sind gemacht. Es gibt für die neue Leitung des Ministeriums neben dem unterzeichneten Personalentwicklungskonzept auch gesetzliche Vorgaben, die durch den Arbeitgeber, folglich auch durch die Staatlichen Schulämter, umgesetzt werden müssen.
Aber funktioniert dies alles im Detail wirklich?
Vor allem unter Mitwirkung der GEW-Mitglieder des Hauptpersonalrates und der Hauptschwerbehindertenvertretung wird in den Anfragen an das neue Thüringer Ministerium für
Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) das Augenmerk auf ein funktionstüchtiges Gesundheitsmanagement in den fünf Staatlichen Schulämtern gelegt. Aber kommen diese Maßnahmen wirklich bei den Kolleg*innen an den Einrichtungen an?
Wissen diese von ihrem Recht auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement nach sechs Wochen Krankheit? Es gibt nach unserer Einschätzung in drei von fünf Schulämtern gut geschulte, engagierte Lehrer*innen, so genannte BEM-Verantwortliche, die zum Teil seit mehreren Jahren länger Erkrankte
beraten, begleiten und unterstützen. Ziel ist, dass diese auch nach vielen Wochen Krankheit wieder ins Berufsleben zurückkehren können. Diese BEM-Verantwortlichen gehen bei Bedarf auch in die Einrichtungen, um mit den Schulleitungen die Wiedereingliederung, den Einsatzplan bzw. gegebenenfalls auch zwischenmenschliche Probleme anzusprechen. Fragen kann man auch nach den Suchtkrankenhelfer*innen. Existieren die nur auf dem Papier oder wissen vor allem auch die Erkrankten
von ihrer Existenz? Haben die Schulleitungen diese Form der Unterstützung schon für sich erkannt, wenn sie dieses Problem konkret ansprechen wollen und müssen? Und so kann man das fortsetzen... Die nicht abzuschätzenden Ausfälle unserer Pädagog-*innen, die auch auf Grund des
zunehmenden Altersdurchschnittes entstehen, können mit der jetzt eingesetzten
Vertretungsreserve von jeweils 100 Kolleg*innen innerhalb von zwei Jahren nur zum Teil ausgeglichen werden.
Leider werden diese Einsatzwilligen aufgrund der Haushaltslage nicht mal dauerhaft eingestellt. Es wäre machbar, mehr als die derzeitigen 500 neuen Kolleg*innen pro Jahr einzustellen! Wenn Teilzeitanträge großzügig positiv beschieden werden und die dann frei werdenden Stellenanteile nicht verfallen, sondern für neue Stellen verwendet werden.