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Betriebsräteseminar II - Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen

Nur noch wenige Plätze frei!

Egal welcher Art, personelle Einzelmaßnahmen – wie Einstellungen und Umgruppierungen oder auch Kündigungen – greifen nicht unerheblich in die private Lebensgestaltung der einzelnen Arbeitnehmer:innen ein. Der Betriebsrat hat in vielen dieser Punkte ein Mitspracherecht, welches er im Interesse der Beschäftigten korrekt wahrnehmen sollte. Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die konkreten personellen Einzelmaßnahmen, zeigt Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere den §§ 92 – 105 BetrVG, auf und befähigt die Teilnehmenden, formal korrekt personelle Entscheidungen des Arbeitgebers mitzugestalten.

Thematische Schwerpunkte:

  • Gegenstände der Beteiligungsrechte des Betriebsrates
  • Personalplanung und Mitbestimmung
  • Personelle Einzelmaßnahmen: Einstellungen und Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen
  • Berufsbildung und Qualifikation
  • Kündigungen

Ansprechperson

Doreen Kaufmann – Bildungsreferentin

E-Mail: doreen.kaufmann(at)dgb-bwt(dot)de

Büro: 0361 / 217 27 -29

Referent:in

Tobias Baumann

Leipzig

Freistellung

BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG

Kosten

je nach TN-Zahl max. 1010,- €/Person

zzgl. Ü/V ca. 735,- €/Person

Anmeldung

Webseite des Hotels

Beginn
Ende
Veranstaltungsort
Berghotel Oberhof
Theodor-Neubauer-Straße 20
98559 Oberhof
 Routenplaner