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Mehr Qualität in Kindertageseinrichtungen: Zuweisungen des Landes werden nach TVöD vorgenommen, kommen aber bei vielen Erzieher*innen freier Träger nur zum Teil an

„Mehr Qualität in den Kinderkrippen und Kitas erreicht man auch dadurch, wenn das Land Thüringen seine Zuschüsse zur Kindertagesbetreuung an die Kommunen zweckgebunden vornehmen würde“, so die Landesvorsitzende der GEW Thüringen, Kathrin Vitzthum. „Die Träger wären dann gezwungen, die Erzieher*innen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD Sozial- und Erziehungsdienst) zu bezahlen, was bisher oftmals leider nicht der Fall ist.“

Foto: GEW

Für das Haushaltsjahr 2015 sind zweckgebundene Zuschüsse für die Kindertagesbetreuung in Höhe von knapp 188 Mio. Euro angesetzt. Zusätzlich dazu kommt die nicht zweckgebundene Schlüsselzuweisung mit rund 542 Mio. Euro. Darin werden u. a. die Personalkosten der Erzieher*innen nach dem TVöD berechnet. Die GEW Thüringen weiß jedoch, dass viele freie Träger von Kindertageseinrichtungen nicht nach TVöD zahlen. Eine zweckgebundene Zuweisung oder eine direkte Verrechnung der Personalkosten der Träger beim Land Thüringen (wie von der Landeselternvertretung vorgeschlagen) wären Möglichkeiten zur Umsetzung der bereits im Koalitionsvertrag der Thüringer Regierungsparteien formulierten Ziele. Dort wurde für die Beschäftigten im Kita-Bereich festgeschrieben, dass man mit den jeweiligen Sozialpartnern gute Löhne und Arbeitsbedingungen in den Tarifverträgen vereinbaren will.

Die GEW Thüringen fordert die Thüringer Landesregierung dazu auf, die zielgenauere Finanzierung der Kindertagseinrichtungen nun anzugehen und die von der familienpolitischen Sprecherin der LINKEN, Margit Jung, bereits im Mai 2015 geäußerte Notwendigkeit einer solchen zweckgebundenen Zuweisung in die Praxis umzusetzen. „Es wäre dann den Trägern der Kindertageseinrichtungen, ob kommunal oder freier Träger, nicht mehr möglich, einen Teil dieser Zuweisungen zur Finanzierung anderer Dinge zu verwenden. Das Geld würde dort ankommen, wo es hingehört, nämlich in die gute, weil tarifliche Bezahlung für die anspruchsvolle Arbeit des Erzieher*innenberufs“, so Kathrin Vitzthum weiter.

Diese Forderungen der GEW Thüringen nach einer besseren Finanzausstattung von Kindertageseinrichtungen incl. einer tariflichen Bezahlung der dort tätigen Erzieher*innen führen die veröffentlichen Positionen fort. Bereits im bildungspolitischen Leitantrag vom September 2014 sprach sich die größte Interessenvertretung des Landes Thüringen im Bildungsbereich dafür aus, dass die Qualitätsstandards in den Kindertageseinrichtungen mindestens entsprechend des ThürKitaG und der Kita-Ausstattungsverordnung umgesetzt und qualitativ verbessert werden müssen. Für die Betreuung muss ein entsprechender Personalschlüssel, kleinere Gruppengröße und die räumlichen Bedingungen geschaffen werden. Durch die nunmehr festgestellte Rechtswidrigkeit des Betreuungsgeld ist der Bund nunmehr in der Pflicht und in der Lage, das eingesparte Geld in die Qualität der Kindertageseinrichtungen fließen zu lassen und die Länder bzw. Kommunen finanziell besser zu unterstützen. 

Kontakt
Dr. Michael Kummer
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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