Zum Inhalt springen

Ausbau der Weiterbildung - Investition in die Erwachsenenbildung dringend notwendig

„Eine deutliche Verbesserung des Weiterbildungsangebots in Thüringen ist das Gebot der Stunde“, erklärte die GEW-Landesvorsitzende Kathrin Vitzthum anlässlich des Erscheinens des ersten Deutschen Weiterbildungsatlasses. Am vergangenen Montag hatte das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung (DIE) diesen veröffentlicht.

Zwar liegt der Freistaat hier bei Weiterbildungsteilnahme und Potenzialausschöpfung im bundesdeutschen Durchschnitt, beim Weiterbildungsangebot allerdings überall darunter. Die Volkshochschulen erreichen nur ca. 60 Prozent des Durchschnitts, freie Träger immerhin fast 75 Prozent. Dies ist besonders misslich, weil auch private Träger nur etwa 56 Prozent erreichen und die betriebliche Weiterbildung ebenfalls nur 72 Prozent des bundesrepublikanischen Durchschnitts erreicht.

„Angesichts der derzeitigen Novellierung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes sollten diese Daten die Landesregierung ermuntern, die im Koalitionsvertrag beschlossene Aufwertung der Erwachsenenbildung und Stärkung ihrer Strukturen beherzter voranzutreiben“, so Vitzthum weiter. „Derzeit ist von steigenden und vor allem dynamischen Investitionen leider nichts zu vernehmen.“

Nach Meinung der GEW Thüringen ist eine deutliche Stärkung der Grundversorgung notwendig, die vornehmlich von Volkshochschulen erbracht wird. Hier sollten stärker Leistungsanreize zum Ausbau des Angebots und verpflichtende Normen der Leistungserbringung der Träger (Kommunen und Landkreise) geregelt werden. Hier sind die Aufnahme der Volkshochschulen als Pflichtaufgabe in die Thüringer Kommunalordnung und die einfachgesetzliche und förderrechtlich abgesicherte Mindestleistung bzw. Anreize notwendig, das realisierte Angebot zu steigern. Parallel hierzu müssen freie Träger instand gesetzt werden, ergänzende Angebote zu realisieren. Bislang ist aus dem Bildungsministerium aber nur zu vermelden, dass daran gedacht ist, pauschal die Grundförderung für alle Einrichtungen zu erhöhen. Das würde in der Konsequenz dazu führen, dass bei nicht an den Kostenentwicklungen orientierten leistungsbezogenen Förderungen gerade jene Einrichtungen benachteiligt würden, die eine Ausweitung des Angebots vorantreiben und jene belohnen, die ihr Angebot einschränken*.

Mit Blick auf die regionalen Differenzen des Thüringer Weiterbildungsangebotes muss das Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz auch dem Anspruch der Bildungsgerechtigkeit folgen. Während das betriebliche Weiterbildungsangebot zwar unter dem Bundesdurchschnitt, aber regional weitgehend ausgeglichen ist, offenbaren sich in den Landkreisen und Kommunen teils eklatante Unterschiede. Deutlich wird hier besonders, dass die Volkshochschulen kaum mehr in der Lage sind, die Grundversorgung zu leisten. Hinzu kommt, dass der Mangel an volkshochschulischen Angeboten durch Freie Träger nur schwer auszugleichen ist. Dies trifft vor allem auf die Landkreise Wartburgkreis, Saale-Orla-Kreis, Sömmerda und Eichsfeld, aber auch für Erfurt und Gotha zu. „Aus Sicht der GEW Thüringen ist es dringend geboten, die Grundversorgung durch die Volkshochschulen als kommunale Pflichtaufgabe zu verankern. Das setzt eine bessere finanzielle Ausstattung der Erwachsenenbildung in Thüringen voraus, die den unterschiedlichen Aufgaben der Trägergruppen gerecht wird, voraus. Ein Prozent des Bildungsetats in Thüringen, das wäre eine gute Zielmarke bis zum Ende der Legislatur!“, so Vitzthum abschließend.

 

 

*Zum Hintergrund:

Derzeit erhalten die anerkannten Träger der Erwachsenenbildung in Thüringen eine Förderung, die aus einer sogenannten Grundförderung und einer leistungsbezogenen Förderungen besteht. Die leistungsbezogene Förderung bezieht sich dabei auf die realisierten Unterrichtseinheiten. Da deren Fördersatz nicht festgelegt ist, erhalten Träger mit einem großen Weiterbildungsangebot pro Unterrichtseinheit weniger Geld als Träger mit wenigen Angeboten. Neben der fehlenden Planungssicherheit führt diese Art der Förderung dazu, dass Träger für die Einschränkung ihres Angebotes im Grunde belohnt werden.

Kontakt
Kathrin Vitzthum
Landesvorsitzende
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 12 (Sekretariat)