Infoblatt 3/2024 der Rechtsstelle nun online
Was gilt bei Verspätung wegen Schnee, Eisglätte, Protest und Streik?
Arbeitnehmer sind grundsätzlich verpflichtet, pünktlich an ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen. Wenn der Autound Zugverkehr durch Schnee und Eis beeinträchtigt ist oder durch Bauernproteste und Streiks behindert oder lahmgelegt wird, müssen Arbeitnehmer selbst Vorkehrungen treffen, um rechtzeitig den Arbeitsplatz zu erreichen und nicht zu spät zukommen.