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Gute Nachrichten aus der Rechtssprechung

Urteil des Bundesfinanzhofes zu Werbungskosten von Pensionär:innen und Rentner:innen

Ulricke Roth, von der Bundessrechtsstelle der GEW, hat uns dieses aktuelle Urteil zukommen lassen. Euch zur Kenntnis ein Urteil des Bundesfinanzhofes, welches für unsere ehrenamtlich tätigen Senior:innen von Bedeutung ist und möglichst breit in unserer Organisation verteilt werden sollte. Dabei geht es um unsere ehrenamtlich tätigen Senior:innen, die Versorgungsbezüge oder gesetzliche Rente beziehen.

Symbolbild - Quelle: Canva Pro

Aufwendungen, die ihnen im Rahmen ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit entstehen, müssen von den Finanzämtern anerkannt werden (mit der Folge, dass es Steuererstattungen geben kann).

Dies wurde bislang von einigen Finanzämtern verwehrt, mit der Argumentation, dass ein Werbungskostenabzug nur bei berufstätigen Personen möglich sei. Dies hat jetzt der Bundesfinanzhof in unserem Sinne endgültig entschieden.
 

Kontakt
Gabriele Matysik
Landessenior:innenvertreterin
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
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