Erfolg mit GEW-Rechtsschutz
Unnötige Hürden für kommende Erzieher:innen dank GEW beseitigt
Die GEW hat erreicht, dass die bisherigen Praktikant:innenverträge bei berufsbegleitender Ausbildung von Erzieher:innen nicht mehr statthaft sind. Stattdessen bleiben die bereits geltenden Arbeitsverträge verbindlich und damit auch alle Rechte, die sich aus dem Tarifvertrag ergeben.
Ausgebildete Erzieher:innen werden dringend gebraucht, so auch an den Horten der Staatlichen Grundschulen. Deshalb sind Angestellte, die an den Grundschulhorten Thüringens berufsbegleitend die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieher:in absolvieren, ein doppelter Gewinn. Sie helfen den Bedarf zu decken und qualifizieren sich zur Fachkraft.
Mit der berufsbegleitenden Ausbildung sind besondere Herausforderungen im Alltag verbunden, um Familie, Ausbildung und die tägliche Arbeit als lernende Erzieher:in unter einen Hut zu bringen. Auch die finanziellen Belastungen wiegen schwer. Eine Beschäftigte in der Tätigkeit einer Erzieherin, erhält während der mindestens 4-jährigen Ausbildungszeit, eine abgesenkte Vergütung. Um die Ausbildung „nebenbei“ meistern zu können, sind diese Angestellten teilzeitbeschäftigt.
Im Rahmen der Ausbildung ist ein Anerkennungspraktikum verpflichtend zu leisten. Während dieser Phase der Ausbildung erwartet das Staatliche Schulamt von den Teilnehmerinnen den Teilzeitarbeitsvertrag ruhen zu lassen und einen Praktikantenvertrag abzuschließen.
Für ein Ausbildungsverhältnis in Vollzeit ist ein Praktikantenvertrag sicherlich nicht ungewöhnlich. Für die Angestellten in berufsbegleitender Ausbildung bedeutet dieser Schritt Verzicht auf die Vergütung aus dem Arbeitsvertrag für einen ungewissen Zeitraum.
Aus juristischer Sicht ein äußerst fragwürdiger oder sogar unzulässiger Zustand?
Mit Unterstützung des Rechtsschutzes der GEW Thüringen wurde Klärung und Einhaltung des Arbeitsvertrages geltend gemacht. Das TMBJS und das TFM haben daraufhin die Ausbildungsbedingungen nach der ThürFSO-SW sehr genau überprüft.
Im Ergebnis konnte für die angehenden Erzieher:innen erreicht werden, dass künftig für das Praktikum nach § 33 Abs. 5 ThürFSO-SW im Rahmen der Ausbildung keine Arbeitsverträge mehr ruhend zu stellen sind. Für die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieher:in kann mit den Beschäftigten eine Qualifizierungsmaßnahme nach § 5 Abs. 3 S. 1 TV-L vereinbart werden.
Auf dieser Grundlage ergeben sich sogar weitere tarifliche Unterstützungsmöglichkeiten während der Ausbildung. Ein Erfolg, der sich für alle Beschäftigten in der berufsbegleitenden Ausbildungsform auszahlt.
Für die betroffenen Mitglieder konnte die Verbindlichkeit der Arbeitsverträge wieder hergestellt werden. Für zukünftige Teilzeitbeschäftigte in der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieher:in konnten unnötige Hürden wirksam beseitigt werden.
Es lohnt sich Mitglied der GEW zu sein!
99096 Erfurt
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Nachdem Sie sich an die/den Rechtsschutzbeauftragten Ihres Kreis- oder Betriebsverbandes gewandt haben (hier geht es zur Online-Rechtsanfrage) und diese/r Ihr Anliegen nicht klären konnte, können Sie die Rechtsstelle der GEW Thüringen Dienstag und Donnerstag jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr telefonisch kontaktieren.