Personalentwicklungskonzept SCHULE
Vereinbarungen zur Unterrichtsabsicherung
Die GEW Thüringen hat am 26.09.2023 und am 19.10.2023 drei Maßnahmenpakete bzw. Zielvereinbarungen unterzeichnet. Mehr dazu:
Diese wurden in gemeinsamen Verhandlungen mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie den drei Lehrerverbänden tlv, Thüringer Philologenverband und Berufsschullehrerverband erarbeitet.
Anfang 2023 sorgten die Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission bei der KMK zur Behebung des akuten Lehrkräftemangels für Aufruhr. Sie enthielten u.a. Vorschläge zur Anpassung des Ruhestandseintritts, der Reduktion der Unterrichtsverpflichtung aus Altersgründen und der Teilzeitbeschäftigung an die aktuelle Situation sowie zur Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung in Anlehnung an das Konzept der Vorgriffsstunden. Dies konnten wir durch die Aufnahme von Verhandlungen verhindern.
In Verantwortung für die Schüler:innen war für die GEW Thüringen auch klar, dass wir einen konstruktiven Beitrag zur Lösung leisten müssen, wenn wir dem Anspruch einer Bildungsgewerkschaft gerecht werden sollen.
Die Verhandlungskommission hatte sich auf sog. rote Linien verständigt, die die Interessen der Beschäftigten in den Fokus schoben: keine Erhöhung der Pflichtstundenzahl, keine pauschale Ablehnung von Teilzeit und Versetzungen in den vorzeitigen Ruhestand, keine Erhöhung von Klassengrößen u.a. Dies durchzusetzen, ist uns gelungen.
Die drei Maßnahmenpakete im Überblick:
Seiteneinstieg
Das Konzeptpapier für den Seiteneinstieg hat bereits Eingang in die Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres (VVOrg2324) gefunden und wurde den Schulen in der Vorbereitungswoche zur Verfügung gestellt. Das wichtigste Ergebnis hier ist, dass Seiteneinsteigende mehr Zeit für die notwendige Nachqualifizierung erhalten, indem sie nicht sofort mit vollem Stundendeputat starten müssen, sondern Gelegenheit zur Hospitation und zum Austausch erhalten. Darüber hinaus wurde für die Schulen eine Handreichung erarbeitet, die ihnen Möglichkeiten aufzeigt, Seiteneinsteigende besser zu begleiten. Wir wissen, dass wird nicht sofort alle Probleme lösen, aber es ist ein wichtiger Schritt. Bei der Umsetzung kommt es nun auch auf die gute Begleitung durch die Bezirks- und örtlichen Personalräte an.
Mehrarbeit und Arbeitszeitkonto
Wohlwissend, dass viele Lehrer:innen bereits an der Belastungsgrenze arbeiten und häufig genug unentgeltliche Mehrarbeit leisten, haben wir mit Blick auf eine mögliche weitere Mehrarbeit verhandeln können, dass künftig Mehrarbeit ab der ersten Stunde abgegolten werden muss und eine Neudefinition von Mehrarbeit notwendig ist. Damit freiwillige Mehrarbeit den Zweck einer besseren Unterrichtsversorgung erfüllt, ist die Einführung von Arbeitszeitkonten dringend geboten. Um diese Konten rechtssicher für Tarifbeschäftigte wie Beamt:innen ausgestalten zu können, haben sich beide Verhandlungsseiten zu weiteren Gesprächen verabredet. Auf der Grundlage der bereits erarbeiteten Positionen werden in den kommenden Wochen die rechtlichen Voraussetzungen geprüft und wo nötig geschaffen.
Altersabminderung und Bindungsprämie
Alle Beschäftigten, die derzeit Altersabminderung erhalten, erhalten diese uneingeschränkt weiter. Dies gilt auch für jene Beschäftigten, die bis zum 31.12.1972 geboren wurden. Diese erhalten auch weiterhin zwei Stunden Altersabminderung ab dem 55. Lebensjahr, wenn sie mindestens 75% am Kind arbeiten. Für die ab 1. Januar 1973 Geborenen verschiebt sich der Beginn der Altersabminderung auf das 57. Lebensjahr und verringert sich um eine Stunde, baut sich dann aber in zwei weiteren Schritten auf vier Altersabminderungsstunden auf.
Eine weitere Maßnahme, um den Schritt in den vorzeitigen Ruhestand zu verzögern, soll die Zahlung einer Bindungsprämie sein. Verpflichtend wird ein Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch ab dem Schuljahr, in dem eine Lehrkraft das 59. Lebensjahr vollendet hat, über Wünsche und Bedürfnisse für die letzte Dienstphase. Hier sollen gemeinsam Möglichkeiten zur Gestaltung aufgezeigt werden, z.B. Reduzierung der Arbeitszeit, Verlagerung der Arbeitszeit, Aufgabenverschiebung, Gesundheitsprävention u.v.m.
Wichtig: Einige der vereinbarten Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Thüringer Finanzministeriums bzw. des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales. Es wird auch weiterhin gemeinsame Anstrengungen und ggf. auch Aktionen brauchen, um die Zielvereinbarungen mit Leben zu füllen.
Mitglieder der GEW Thüringen können die Zielvereinbarungen hier lesen:
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Exklusiv für Mitglieder
Vereinbarung zur Antragsruhestand und Bindungsprämie
20.10.2023 - (pdf - 3.18 MB)
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Exklusiv für Mitglieder
Vereinbarung zu Mehrarbeit und Arbeitszeitkonto
20.10.2023 - (pdf - 3.37 MB)
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Exklusiv für Mitglieder
Vereinbarung zum Seiteneinstieg
20.10.2023 - (pdf - 6.58 MB)
99096 Erfurt