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GEW-Erfolg im Bereich Schulsozialarbeit

Willkommen Finanzierungssicherheit!

Im April und Juni 2020 war die GEW aufgefordert, zum Gesetzesentwurf der Thüringer Landesregierung “Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit” Stellung zu nehmen - mit Erfolg!

pixabay - Pascua Theus

Das Gesetz sah ursprünglich nur vor, die jährliche Fördersumme von 11,3 Millionen Euro auf 22,2 Millionen Euro jährlich aufzustocken - mithin ein deutlicher Ausbau der Schulsozialarbeit in Thüringen, den wir in unserer Stellungnahme natürlich begrüßt haben.

Dabei wollten wir es aber nicht belassen. Wir forderten in unserer Stellungnahme eine Dynamisierungsklausel. Unser grundlegendes Argument war dabei: laut der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der Schulsozialarbeit vom 30. Juli 2019 Punkt 6.1.2 ist eine geringere Vergütung der Fachkräfte als in vergleichbarer Höhe der Entgeltgruppe 9 Stufe 1 entsprechend der Entgeltordnung zum TV-L, Nr. 20.4, (analog dazu die Vergütungsgruppe S 11b des TVöD-SuE im kommunalen Bereich) nicht förderfähig. Zudem sind Stufenaufstiege förderfähig.

Diese Bindung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst macht eine Dynamisierungsklausel im Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz quasi unabdingbar.

Wir hatten mit unserer Argumentation Erfolg. Die Gesetzesänderung enthält nun die Formulierung: “Das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium überprüft alle zwei Jahre die Höhe einer Anpassung des Zuschusses, insbesondere in Bezug zu Tarifsteigerungen und unvorhergesehenen Bedarfen und informiert den für Jugend zuständigen Ausschuss des Landtags über das Ergebnis der Prüfung.”

Die Gesetzesänderung tritt zum 01.07.2020 in Kraft.

Adé Kämpfe der freien Träger um eine Tarifanpassung ihrer Schulsozialarbeiter*innen - Willkommen Finanzierungssicherheit!

Kontakt
Nadine Hübener
Referentin für Bildung
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