Zum Inhalt springen

Infoblatt 10/2017 der Landesrechtsstelle nun online

Arbeitslosigkeit nach Aufhebungsvertrag oder eigener Kündigung

Der Aufhebungsvertrag ist die Einigung des Arbeitgebers und der/des Beschäftigten, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Die eigene Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis ohne Zustimmung des Arbeitgebers.

Auswirkungen beim Arbeitslosengeld

...

Sperrzeit

...

Keine Sperrzeit

... 

Dauer der Sperrzeit

...


Sperrzeit und Arbeitslosengeld

...

Sperrzeit und Minderung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld

...

Folgen in der Sozialversicherung

Die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ist grundsätzlich an den Bezug von Arbeitslosengeld gebunden.

  • Rentenversicherung ...
  • Kranken- und Pflegeversicherung ...

Gewerkschaftlicher Rechtsschutz

Über den Eintritt einer Sperrzeit nach Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld erteilt das Arbeitsamt einen schriftlichen Bescheid. Ist die/der Arbeitslose mit der Sperrzeitentscheidung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Überprüfung durch Einlegung eines Widerspruchs innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides. 

Die GEW-Landesrechtsstelle berät betroffene GEW-Mitglieder und gewährt Rechtsschutz für das Überprüfungsverfahren, wenn Erfolgsaussichten bestehen.

 

Das vollständige Informationsblatt der Rechtsstelle können Sie als GEW-Mitglied in der rechten Spalte herunterladen.

Kontakt
Heike Schiecke
Diplomjuristin
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 50

Telefonische Sprechzeiten:
Nachdem Sie sich an die/den Rechtsschutzbeauftragten Ihres Kreis- oder Betriebsverbandes gewandt haben (hier geht es zur Online-Rechtsanfrage) und diese/r Ihr Anliegen nicht klären konnte, können Sie die Rechtsstelle der GEW Thüringen Dienstag und Donnerstag jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr telefonisch kontaktieren.