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Arbeitgeber muss Gleichbehandlung beachten!

Eine Beschäftigte kämpfte mit dem gewerkschaftlichen Rechtsschutz um die ihr zustehende Eingruppierung. Als feststand, dass die höhere Eingruppierung zu gewähren war, entband der Arbeitgeber kurzerhand die Beschäftigte von ihrer Funktion, um so das höhere Gehalt nicht zahlen zu müssen.

Gegen diese Maßnahme wollte die Beschäftigte zur Wahrung des Betriebsfriedens keinen weiteren Rechtsstreit führen. Doch als der Arbeitgeber außerdem veranlasste, die Beschäftigte als einzige Kollegin von einer Arbeitszeiterhöhung auszunehmen, bat sie erneut um rechtliche Hilfe bei der GEW. Diese forderte den Arbeitgeber auf ...

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