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Änderungen im Beihilferecht

Mit der Thüringer Beihilfeverordnung – ThürBhV – vom 01.04.2016 sind zahlreiche Änderungen und Neuregelungen in Kraft getreten. Die Thüringer Landesfinanzdirektion – Beihilfestelle – hat alle Beamt*innen bereits individuell mit speziellen Informationen auf die Änderungen aufmerksam gemacht.

Hier wollen wir auf einige Besonderheiten hinweisen, die zukünftig bei der Beantragung der Beihilfe zu beachten sind:

  • Ab 1.Juli 2016 sind aktuelle Antragsformulare ...
  • Ab 1.September 2016 werden eingereichte Belege ... 

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Kontakt
Heike Schiecke
Diplomjuristin
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 50

Telefonische Sprechzeiten:
Nachdem Sie sich an die/den Rechtsschutzbeauftragten Ihres Kreis- oder Betriebsverbandes gewandt haben (hier geht es zur Online-Rechtsanfrage) und diese/r Ihr Anliegen nicht klären konnte, können Sie die Rechtsstelle der GEW Thüringen Dienstag und Donnerstag jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr telefonisch kontaktieren.