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Neues Infoblatt der Landesrechtsstelle online

Infoblatt 2016 / R 01 Die Übernahme von kommunalen Kindertageseinrichtungen durch „freie Träger“

Meist aus betriebswirtschaftlichen Gründen werden kommunale Kindertageseinrichtungen an „freie Träger“ abgegeben. Aber auch die Überführung in privatrechtliche Rechtsformen, wie z. B. einer GmbH, ist denkbar. 

Aus dem Inhalt

  • Auswirkungen auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse der kommunalen Angestellten
  • Betriebliche Altersversorgung (Zusatzversorgung)
  • Schutzzeit
  • Kündigungsschutz
  • Pflicht der Unterrichtung des bisherigen Arbeitgebers
  • Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer*innen
  • Personalratsmandat
  • Mitbestimmungsrecht des Personalrates