Meist aus betriebswirtschaftlichen Gründen werden kommunale Kindertageseinrichtungen an „freie Träger“ abgegeben. Aber auch die Überführung in privatrechtliche Rechtsformen, wie z. B. einer GmbH, ist denkbar.
Aus dem Inhalt
- Auswirkungen auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse der kommunalen Angestellten
- Betriebliche Altersversorgung (Zusatzversorgung)
- Schutzzeit
- Kündigungsschutz
- Pflicht der Unterrichtung des bisherigen Arbeitgebers
- Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer*innen
- Personalratsmandat
- Mitbestimmungsrecht des Personalrates