Lange Dienstunfähigkeit oder/und die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit können dazu führen, dass Urlaubsansprüche nicht oder nicht mehr vollständig genommen werden können. Dazu Erklärungen zur Abwicklung des Urlaubs, zum Übertragungszeitraum, zur Dienstunfähigkeit, zur Abgeltung, zum Umfang des Abgeltungsanspruchs, u.a.m.
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