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Infoblatt 4/2023 der Rechtsstelle nun online

Hinzuverdienstgrenze bei Renten adieu

Seit dem Jahr 2023 gelten bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstbeschränkungen mehr. Die Neuregelungen wurden mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze geregelt (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG).