Infoblatt 4/2023 der Rechtsstelle nun online
Hinzuverdienstgrenze bei Renten adieu
Seit dem Jahr 2023 gelten bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstbeschränkungen mehr. Die Neuregelungen wurden mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze geregelt (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG).