Infoblatt 4/2022 der Rechtsstelle nun online
Arbeitsunfähigkeit - welche Ansprüche ergeben sich gegenüber dem Arbeitgeber?
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, einem Arbeitnehmer, der wegen einer Krankheit arbeitsunfähig ist, bis zu sechs Wochen das Gehalt weiterzuzahlen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG). Wenn verschiedene Krankheiten unabhängig voneinander auftauchen, besteht der Anspruch grundsätzlich immer wieder neu.