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Infoblatt 4/2022 der Rechtsstelle nun online

Arbeitsunfähigkeit - welche Ansprüche ergeben sich gegenüber dem Arbeitgeber?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, einem Arbeitnehmer, der wegen einer Krankheit arbeitsunfähig ist, bis zu sechs Wochen das Gehalt weiterzuzahlen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG). Wenn verschiedene Krankheiten unabhängig voneinander auftauchen, besteht der Anspruch grundsätzlich immer wieder neu.