Gegen diese Maßnahme wollte die Beschäftigte zur Wahrung des Betriebsfriedens keinen weiteren Rechtsstreit führen. Doch als der Arbeitgeber außerdem veranlasste, die Beschäftigte als einzige Kollegin von einer Arbeitszeiterhöhung auszunehmen, bat sie erneut um rechtliche Hilfe bei der GEW. Diese forderte den Arbeitgeber auf ...
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