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Als Beamtin oder Beamter in der GEW?

Mehr als 60 % der Mitglieder der GEW sind Beamtinnen und Beamte! Denn jede Beamtin, jeder Beamte kann sich gewerkschaftlich organisieren - das ist garantiert durch das Grundgesetz Artikel 9 und durch das Beamtenstatusgesetz § 52. 

Als bundesweit größte Interessenvertretung im Bildungsbereich sind von unseren rund 280.000 Mitgliedern mehr als die Hälfte verbeamtet. Bei den Lehrkräften liegt dieser Anteil sogar weitaus höher. Beamtinnen und Beamte profitieren vor allem vom GEW-Rechtsschutz, denn: Unsere Erfahrungen zeigen, dass verbeamtete Mitglieder häufiger Rechtsbeistand benötigen. 

Ganz konkret lassen sich Beamtinnen und Beamte beispielsweise immer wieder zu folgenden Problemen rechtlich durch die GEW beraten und helfen:

  • Was tun bei nicht rechtzeitig erfolgter, aber notwendiger Beurteilung?
  • Wie gehe ich gegen eine ungerechtfertigt schlechte Beurteilung vor?
  • Wie verhalte ich mich bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde? 
  • Wie gehe ich gegen die Ablehnung des Sabbatical-Jahres vor?
  • Wie errechnet sich meine Pension? 
  • Wie muss ich auf Probleme während meiner Probezeit reagieren?
  • Ist die Höhe meiner Besoldung korrekt? 
  • Wie verhalte ich mich bei Disziplinarmaßnahmen? 
  • Was tue ich gegen zu viele Abordnungen?

Als Mitglied der GEW bist Du auf der sicheren Seite, denn bei uns findest Du kompetenten Rechtsschutz in allen Arbeitsrechtsfragen - vor allem auch für Beamtinnen und Beamte.