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Was sagt die GEW Thüringen zur Pädagog*innenbildung?

Die GEW Thüringen fordert eine umfassende Reform der Pädagog*innenausbildung in Thüringen. Dazu sehen wir folgende Punkte als unerlässlich an:

  • Grundsätzliches
  1. Die besonderen Anforderungen behinderter bzw. chronisch kranker Auszubildender, Studierender und Lehramtsanwärter/innen sind in jeder Phase der Pädagog*innenausbildung angemessen zu berücksichtigen und in den entsprechenden Gesetzen, Verordnungen usw. zu verankern.
  2. Die Ausbildung ist an der gewünschten und benötigten Handlungskompetenz konsequent auszurichten. Dazu soll die Fragestellung „Welches Wissen, welche Fertigkeiten und welche Kompetenzen benötigen angehende Pädagog*innenausbildung im Berufsalltag?“ normativ sein.
  3. Am Ziel einer inklusiven Bildungseinrichtung orientiert muss es eine Stärkung und Ausweitung förderpädagogischer Ausbildungselemente sowie obligatorische Studienanteile zum Umgang mit Heterogenität und Diversität in allen berufs- und allgemeinbildenden Schularten geben.
  4. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen (z. B. Teilzeitmodelle).
  5. Damit Pädagog*innen ihrem Recht und ihrer Pflicht zur Fortbildung nachkommen können, bedarf es der Gewährleistung sinnvoller Rahmenbedingungen durch den Staat und – insbesondere im Erzieher*innenbereich – der freien Träger. Dazu gehört eine ausreichende finanzielle, materielle und personelle Ausstattung.
  6. Die beteiligten Personen in den Ausbildungsschulen (Verantwortliche für Ausbildung, fachbegleitende Lehrer/innen, Mitglieder der Schulleitungen) sind entsprechend zu qualifizieren. Darüber hinaus benötigen diese Schulen verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Arbeit in der Lehrer*innenausbildung.
  • Lehrer*innenbildung
  1. Die Ausbildung muss sich vor dem Hintergrund längeren gemeinsamen Lernens und einer inklusiven Schule hin zu einer schulstufenbezogenen Ausbildung entwickeln (Primarschule, Sekundarschule, Berufsbildende Schule).
  2. Es ist eine übergeordnete und von Hochschulen, Landesprüfungsamt und Studienseminaren unabhängige Institution („Zentrum für Lehrer*innenbildung“) mit effektiven inhaltlichen wie personellen Kompetenzen zur Anleitung, Verknüpfung und Evaluation aller drei Phase zu schaffen.
  • Spezifisches zur Lehrer*innenausbildung - 1. Phase
  1. Vor dem Studium sind verpflichtende Beratungsgespräche bzw. -verfahren, verpflichtende Gesundheitstests sowie im ersten Studienjahr ein verpflichtendes Ausbildungsmodul zu psychosozialen Basiskompetenzen einzuführen. Damit kann eine bessere und obligatorische Beratung und Orientierung im Berufs- und Studienwahlprozess erfolgen. Die dazu notwendigen sachlichen und personellen Rahmenbedingungen sind an den beteiligten Einrichtungen zu schaffen.
  2. Ein Studium für das Lehramt an Gemeinschaftsschulen ist im Sinne der Stärkung des längeren gemeinsamen Lernens und einer inklusiven Schule einzuführen.
  • Spezifisches zur Lehrer*innenausbildung - 2. Phase
  1. Es muss mehr Ausbildungsgerechtigkeit durch einen 24-monatigen Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter herbeigeführt werden.
  2. Für mehr Ausbildungsgerechtigkeit und eine Verbesserung der Bedingungen für alle an der Lehrer*innenausbildung Beteiligten müssen zwei weitere Studienseminare, davon eins in Südthüringen und eins in Nordthüringen (bei gleichzeitiger Integration der dortigen Seminarschulen und Seminarschulverbünde), geschaffen werden.
  3. Es muss mehr Transparenz gegenüber den Lehramtsstudierenden und Lehramtsanwärter*innen über zu erwartende Inhalte, Ablauf, Anforderungen, Bewertungskriterien und Bewertungen vor und während des Vorbereitungsdienstes garantiert werden.
  4. Die fachbegleitenden Lehrer*innen müssen mit einem Notenmitbestimmungsrecht ausgestattet werden und Teil des Prüfungsausschusses sein.
  5. Die zu hohen Belastungen für die Lehramtsanwärter*innen und eine damit verbundene höhere Krankheitsanfälligkeit muss durch die Rücknahme bzw. den Wegfall von Unterrichtsverpflichtungen während der Prüfungsphasen abgemildert werden.
  6. Befragungen der Lehramtsanwärter/innen und anderer Akteure zur weiteren Evaluation der Lehrer*innenausbildung im Sinne einer Outputsteuerung müssen durchgeführt werden.
  • Spezifisches zur Erzieher*innenbildung
  1. Die Ausbildung muss akademisiert werden. Das entsprechende Hochschulstudium soll einen praxisnahen und praxisbegleitenden Theoriebezug (Fachkräftegebot) aufweisen und eine entsprechende Vergütung nach sich ziehen.
  2. Es müssen einheitliche und standardisierte Inhalte im Grundstudium vermittelt werden (u. a. der Bildungsplan), um die basalen, elementaren, primaren und autonom expansiven Bereiche und Vertiefungsschwerpunkte zu den Bereichen der Inklusionsund Förderpädagogik kennen zu lernen.
  3. Es muss für berufstätige Erzieher/innen an den Hochschulen Pflichtfortbildungen mit dem Ziel der Anbindung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse geben.
  4. Weiterführende Ausbildungen führen zum Abschluss und Einsatz als Sonderpädagogische Fachkraft im Ganztagsbereich.

(aus: Bildungspolitischer Leitantrag "Gute Bildung für alle - gute Bedingungen für alle" der GEW Thüringen, verabschiedet auf der 8. Landesvertreterversammlung, September 2014).

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