Der Einsatz von Betriebsärzt*innen
Die DGUV-Vorschrift 2 unter die Lupe genommen
Tagesseminar für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und PersonalräteDie betriebsärztliche Betreuung und die Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit spielen bei der Gewährung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Belange im Betrieb eine große Rolle. Das Erarbeiten und Verstehen der Vorschriften stellt jedoch nicht selten eine Herausforderung dar. Im Seminar wollen wir uns den mehrstufigen Aufbau der DGUV-Vorschrift 2 praxisnah und anhand von Beispielen erarbeiten. Wir laden euch deshalb recht herzlich zur Schulung für die Vertrauenspersonen der (schwer-)behindeten Menschen, deren Stellvertreter*innen sowie Betriebs- und Personalräte ein.
Thematische Schwerpunkte
- Die Bedeutung betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuung im Betrieb
- Eck- und Anwendungspunkte der DGUV-Vorschrift 2
- Zusammenwirken mit anderen Rechtsvorschriften
- Schnittstellen zu wichtigen Arbeitsbereichen der Interessenvertretungen
- Die betriebsspezifische Betreuung
- Handlungsanforderungen und Ansätze für die Interessenvertretungen
Referent:in
Igor Scholz
Freistellung
BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
PR-Mitglieder nach § 46.1 ThürPersVG i.V.m. § 44.1 ThürPersVG bzw. §46.6 BPersVG i.V.m. § 44 BPersVG
Schwerbehindertenvertretungen nach § 179.4 SGB IX
i.V.m. 179.8 SGB IX
Kosten
max. 280,- €/Person
inklusive Verpflegung
- Termin
- - Uhr
- Veranstaltungsort
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AKZENT Hotel „Am Burgholz“
Am Burgholz 30
99891 Bad Tabarz