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Der Einsatz von Betriebsärzt*innen

Die DGUV-Vorschrift 2 unter die Lupe genommen

Tagesseminar für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte

Die betriebsärztliche Betreuung und die Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit spielen bei der Gewährung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Belange im Betrieb eine große Rolle. Das Erarbeiten und Verstehen der Vorschriften stellt jedoch nicht selten eine Herausforderung dar. Im Seminar wollen wir uns den mehrstufigen Aufbau der DGUV-Vorschrift 2 praxisnah und anhand von Beispielen erarbeiten. Wir laden euch deshalb recht herzlich zur Schulung für die Vertrauenspersonen der (schwer-)behindeten Menschen, deren Stellvertreter*innen sowie Betriebs- und Personalräte ein.

Thematische Schwerpunkte

  • Die Bedeutung betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuung im Betrieb
  • Eck- und Anwendungspunkte der DGUV-Vorschrift 2
  • Zusammenwirken mit anderen Rechtsvorschriften
  • Schnittstellen zu wichtigen Arbeitsbereichen der Interessenvertretungen
  • Die betriebsspezifische Betreuung
  • Handlungsanforderungen und Ansätze für die Interessenvertretungen

Referent:in

Igor Scholz

Freistellung

BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG

PR-Mitglieder nach § 46.1 ThürPersVG i.V.m. § 44.1 ThürPersVG bzw. §46.6 BPersVG i.V.m. § 44 BPersVG

Schwerbehindertenvertretungen nach § 179.4 SGB IX
i.V.m. 179.8 SGB IX

Kosten

max. 280,- €/Person

inklusive Verpflegung

Anmeldung und weitere Informationen

Termin
- Uhr
Veranstaltungsort
AKZENT Hotel „Am Burgholz“
Am Burgholz 30
99891 Bad Tabarz
 Routenplaner
Kontakt
Doreen Kaufmann
DGB-Bildungswerk Thüringen
Telefon:  0361 / 217 27 -29
Referent_in
Igor Scholz
freiberuflicher Referent