Der Einsatz von Betriebsärzt*innen
Die DGUV-Vorschrift 2 unter die Lupe genommen
Seminar für Betriebs- und Personalräte sowie SchwerbehindertenvertrauensleuteDie betriebsärztliche Betreuung und die Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit spielt bei der Gewährung arbeitsmedizinischer sowie sicherheitstechnischer Belange im Betrieb nach wie vor eine große Rolle. Das Erarbeiten und Verstehen der Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz stellt jedoch nicht selten eine Herausforderung dar. Die Regelungen der DGUV-Vorschrift 2 machen hierbei keine Ausnahme. Im Seminar werden wir uns den mehrstufigen Aufbau der Vorschrift praxisnah und anhand von Beispielen erarbeiten, so dass sie im Betrieb bestimmungsgemäß Anwendung finden kann.
Thematische Schwerpunkte
- Die Bedeutung betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuung im Betrieb
- Eck- und Anwendungspunkte der DGUV-Vorschrift 2
- Zusammenwirken mit anderen Rechtsvorschriften
- Schnittstellen zu wichtigen Arbeitsbereichen der Interessenvertretungen
- Die betriebsspezifische Betreuung
- Handlungsanforderungen und Ansätze für die Interessenvertretungen
Freistellung
BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
PR-Mitglieder nach § 46.1 ThürPersVG i.V.m. § 44.1 ThürPersVG bzw. §46.6 BPersVG i.V.m. § 44 BPersVG
Schwerbehindertenvertretungen nach § 179.4 SGB IX
i.V.m. 179.8 SGB IX
Kosten
max. 280,- €/Person
inklusive Verpflegung
Anmeldung bis zum 08.05.2023 beim DGB-Bildungwerk Thüringen e.V.
- Termin
- - Uhr
- Veranstaltungsort
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AKZENT Hotel „Am Burgholz“
Am Burgholz 30
99891 Bad Tabarz