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Der Einsatz von Betriebsärzt*innen

Die DGUV-Vorschrift 2 unter die Lupe genommen

Seminar für Betriebs- und Personalräte sowie Schwerbehindertenvertrauensleute

Die betriebsärztliche Betreuung und die Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit spielt bei der Gewährung arbeitsmedizinischer sowie sicherheitstechnischer Belange im Betrieb nach wie vor eine große Rolle. Das Erarbeiten und Verstehen der Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz stellt jedoch nicht selten eine Herausforderung dar. Die Regelungen der DGUV-Vorschrift 2 machen hierbei keine Ausnahme. Im Seminar werden wir uns den mehrstufigen Aufbau der Vorschrift praxisnah und anhand von Beispielen erarbeiten, so dass sie im Betrieb bestimmungsgemäß Anwendung finden kann.

Thematische Schwerpunkte

  • Die Bedeutung betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuung im Betrieb
  • Eck- und Anwendungspunkte der DGUV-Vorschrift 2
  • Zusammenwirken mit anderen Rechtsvorschriften
  • Schnittstellen zu wichtigen Arbeitsbereichen der Interessenvertretungen
  • Die betriebsspezifische Betreuung
  • Handlungsanforderungen und Ansätze für die Interessenvertretungen

Freistellung

BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG

PR-Mitglieder nach § 46.1 ThürPersVG i.V.m. § 44.1 ThürPersVG bzw. §46.6 BPersVG i.V.m. § 44 BPersVG

Schwerbehindertenvertretungen nach § 179.4 SGB IX
i.V.m. 179.8 SGB IX

Kosten

max. 280,- €/Person

inklusive Verpflegung

Anmeldung bis zum 08.05.2023 beim DGB-Bildungwerk Thüringen e.V.

Termin
- Uhr
Veranstaltungsort
AKZENT Hotel „Am Burgholz“
Am Burgholz 30
99891 Bad Tabarz
Kontakt
Doreen Kaufmann
DGB-Bildungswerk Thüringen
Telefon:  0361 / 217 27 -29
Referent_in
Igor Scholz
freiberuflicher Referent