Betriebsräteseminar II:
Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen
Egal welcher Art, personelle Einzelmaßnahmen – wie Einstellungen und Umgruppierungen oder auch Kündigungen – greifen nicht unerheblich in die private Lebensgestaltung der einzelnen Arbeitnehmer*innen ein. Der Betriebsrat hat in vieler dieser Punkte ein Mitspracherecht, welches er im Interesse der Beschäftigten korrekt wahrnehmen sollte. Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die konkreten personellen Einzelmaßnahmen, zeigt Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere den §§ 92 – 105 BetrVG, auf und befähigt die Teilnehmenden, formal korrekt personelle Entscheidungen des Arbeitgebers mitzugestalten.Thematische Schwerpunkte:
- Gegenstände der Beteiligungsrechte des Betriebsrates
- Personalplanung und Mitbestimmung
- Personelle Einzelmaßnahmen: Einstellungen und Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen
- Berufsbildung und Qualifikation
- Kündigungen
Ansprechperson
Doreen Kaufmann – Bildungsreferentin
Email: doreen.kaufmann(at)dgb-bwt(dot)de
Büro: 0361 / 217 27 -29
Referent*in
Tobias Baumann
Leipzig
Freistellung
BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
Kosten
je nach TN-Zahl max . 1010, – Euro/Personzzgl. Ü/V ca. 670,- Euro/Person
Anmeldung
- Beginn
- Ende
- Veranstaltungsort
-
ver.di Bildungsstätte Saalfeld
Auf den Rödern 94
07318 Saalfeld