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Betriebsräteseminar II:

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen

Egal welcher Art, personelle Einzelmaßnahmen – wie Einstellungen und Umgruppierungen oder auch Kündigungen – greifen nicht unerheblich in die private Lebensgestaltung der einzelnen Arbeitnehmer*innen ein. Der Betriebsrat hat in vieler dieser Punkte ein Mitspracherecht, welches er im Interesse der Beschäftigten korrekt wahrnehmen sollte. Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die konkreten personellen Einzelmaßnahmen, zeigt Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere den §§ 92 – 105 BetrVG, auf und befähigt die Teilnehmenden, formal korrekt personelle Entscheidungen des Arbeitgebers mitzugestalten.

Thematische Schwerpunkte:

  • Gegenstände der Beteiligungsrechte des Betriebsrates
  • Personalplanung und Mitbestimmung
  • Personelle Einzelmaßnahmen: Einstellungen und Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen
  • Berufsbildung und Qualifikation
  • Kündigungen

Ansprechperson

Doreen Kaufmann – Bildungsreferentin

Email: doreen.kaufmann(at)dgb-bwt(dot)de

Büro: 0361 / 217 27 -29

Referent*in

Tobias Baumann

Leipzig

Freistellung

BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG

Kosten

je nach TN-Zahl max . 1010, – Euro/Personzzgl. Ü/V ca. 670,- Euro/Person

Anmeldung

Beginn
Ende
Veranstaltungsort
ver.di Bildungsstätte Saalfeld
Auf den Rödern 94
07318 Saalfeld