Arbeitsrecht I
Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses
Die Arbeit in einer betrieblichen Interessenvertretung erfordert grundlegende Kenntnisse über die Inhalte und Gesetze der Arbeitswelt und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie den Umgang damit.Im Seminar wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe geklärt. Weiterhin besprechen wir die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung, der Begründung sowie den Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können. Bei allen inhaltlichen Punkten werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen dargestellt.
Thematische Schwerpunkte
- Prinzipien der Normenpyramide
- Unterschied zwischen individuellen und kollektiven Arbeitsrecht
- Arbeiten mit juristischen Regelungen und Normen
- Arbeitsvertrag und Arbeitnehmer*innenbegriff
- Das Bewerbungsverfahren
- Arbeitsvertragsklauseln
- Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- Mitbestimmungs- und Informationsrechte der Interessenvertretungen
Freistellung
BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
PR-Mitglieder nach § 46.1 ThürPersVG i.V.m. § 44.1 ThürPersVG
bzw. §46.6 BPersVG i.V.m. § 44 BPersVG
Schwerbehindertenvertretungen nach § 179.4 SGB IX i.V.m. 179.8 SGB IX
Kosten
je nach TN-Zahl
max. 610,- €/Person
zzgl. Übernachtung/Verpflegung ca. 390,- €/Person
Anmeldung bis zum 12.04.2023 beim DGB-Bildungwerk Thüringen e.V.
- Beginn
- Ende
- Veranstaltungsort
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ver.di Bildungsstätte Saalfeld
Auf den Rödern 94
07318 Saalfeld/Saale