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Arbeitsrecht I

Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses

Die Arbeit in einer betrieblichen Interessenvertretung erfordert grundlegende Kenntnisse über die Inhalte und Gesetze der Arbeitswelt und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie den Umgang damit.

Im Seminar wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe geklärt. Weiterhin besprechen wir die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung, der Begründung sowie den Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können. Bei allen inhaltlichen Punkten werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen dargestellt.

Thematische Schwerpunkte

  • Prinzipien der Normenpyramide
  • Unterschied zwischen individuellen und kollektiven Arbeitsrecht
  • Arbeiten mit juristischen Regelungen und Normen
  • Arbeitsvertrag und Arbeitnehmer*innenbegriff
  • Das Bewerbungsverfahren
  • Arbeitsvertragsklauseln
  • Ruhen des Arbeitsverhältnisses
  • Mitbestimmungs- und Informationsrechte der Interessenvertretungen

Freistellung

BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG

PR-Mitglieder nach § 46.1 ThürPersVG i.V.m. § 44.1 ThürPersVG

bzw. §46.6 BPersVG i.V.m. § 44 BPersVG

Schwerbehindertenvertretungen nach § 179.4 SGB IX i.V.m. 179.8 SGB IX

Kosten

je nach TN-Zahl

max. 610,- €/Person

zzgl. Übernachtung/Verpflegung ca. 390,- €/Person

Anmeldung bis zum 12.04.2023 beim DGB-Bildungwerk Thüringen e.V.

Beginn
Ende
Veranstaltungsort
ver.di Bildungsstätte Saalfeld
Auf den Rödern 94
07318 Saalfeld/Saale
Kontakt
Doreen Kaufmann
DGB-Bildungswerk Thüringen
Telefon:  0361 / 217 27 -29
Referent_in
Tobias Baumann
freiberuflicher Referent im gewerkschaftlichen Bildungssektor