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Wie funktionieren Tarifverhandlungen?

Wenn Gewerkschaften eine angemessenere Bezahlung oder bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten durchsetzen wollen, ist ein Streik erst das letzte Mittel, die gesetzten Ziele zu erreichen. Was passiert eigentlich vorher?

Alles beginnt mit der Kündigung eines bestehenden Tarifvertrages oder der Aufnahme von Verhandlungen über etwas, das bisher nicht in einem Tarifvertrag geregelt ist, z.B. der Tarifierung der studentischen Hilfskräfte. Die Verhandlungen werden oft von Warnstreiks begleitet, um Druck aufzubauen. Warnstreiks sind räumlich und zeitlich eng begrenzt und erfordern einen Streikaufruf der zuständigen Gewerkschaft. Meist gelingt es in mehreren Verhandlungsrunden, ein Ergebnis zu erzielen, so dass ein unbefristeter Streik vermieden werden kann. Kommt es hingegen nicht zu einer Einigung, erklären die zuständigen Gewerkschaftsgremien die Verhandlungen für gescheitert. Vor einem Streik erfolgen also mehrere Verfahrensschritte.

Grafik / Design: polyfuchs.com

Kündigung des Tarifvertrages

Wenn eine Tarifvertragspartei Änderungen eines Tarifvertrages anstrebt, kündigt sie diesen. Bei Entgelttarifverträgen geschieht dies in aller Regel nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit durch die zuständigen Gewerkschaften.

Im Falle der aktuellen TV-L-Runde wurden die Entgelttabellen zum 30. September 2021 gekündigt. Seitdem besteht keine Friedenspflicht mehr.

Aufnahme von Tarifverhandlungen

Nach der Kündigung des Tarifvertrages setzen sich die Tarifvertragsparteien an den Verhandlungstisch und versuchen, sich über den Abschluss eines neuen Tarifvertrages zu einigen. Dies wird häufig durch Warnstreiks und andere öffentlichkeitswirksame Aktionen begleitet.

Die Verhandlungstermine für die TV-L-Runde sind

  • Verhandlungsauftakt am 8. Oktober
  • 2te Verhandlungsrunde am 1./2. November
  • 3te Verhandlungsrunde am 27./28. November

Warnstreik

Warnstreiks sind räumlich und zeitlich eng begrenzt. Sie erfordern noch keine Urabstimmung, aber einen Streikaufruf der zuständigen Gewerkschaft. Durch große Beteiligung an Warnstreiks soll den Arbeitgebern deutlich gemacht werden, dass die Beschäftigten bereit sind, sich zur Durchsetzung der Gewerkschaftsforderungen auch an Arbeitskampfmaßnahmen zu beteiligen.

Kontakt
Nadine Hübener
Referentin für Bildung
AdresseHeinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon: 0361 590 95 54
Mobil: 01573 336 02 98