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Fragen und Antworten rund um Deine Mitgliedschaft

Du kannst Mitglied werden, wenn Du

  • Arbeitnehmer:in
  • Beamter/Beamtin
  • freie:r Mitarbeiter:in (nicht betriebsgebun­denen)
  • Arbeitnehmer:in aus Arbeitnehmerüberlassungen (Leiharbeit)

bist und in einer der folgenden Einrichtungen tätig bist:

  • pädagogische und sozialpädagogi­sche Einrichtungen (einschließlich des ThILLM und der staatlichen Studien­seminare),
  • Hochschulen, wissenschaftlichen Institute und Forschungseinrichtungen,
  • private Bildungseinrichtungen.

Beispiele einiger Beschäftigtengruppen, die in der GEW Mitglied sind oder das werden können:

  • Lehrkräfte an staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft
  • Erzieher*innen an staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft
  • Lehramtsanwärter*innen im Vorbereitungsdienst
  • Erzieher*innen und weiteres pädagogisches Personal in Kitas, Heimen und Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Sozialpädagog*innen in Schulsozialarbeit und Schulpsychologischem Dienst
  • Beschäftigte an Einrichtungen der Erwachsenenbildung (u.a. Volkshochschulen)
  • Beschäftigte an staatlichen und privaten Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstituten

Mitglied der GEW kannst Du auch werden, wenn Du

  • Arbeitssuchende:r
  • Rentner:in bzw. Ruheständler:in (aus unserem Organisationsbereich),
  • Studierende:r,
  • Auszubildende:r
  • Praktikant:in (mit dem Ziel einer Tätigkeit im Organisationsbereich der GEW)

bist.

Die GEW vertritt Deine Interessen am Arbeitsplatz und in der Politik. Darüber hinaus hast Du als GEW-Mitglied viele Vorteile: Berufshaftpflicht und Rechtsschutz, interessante Seminare und Fortbildungsmöglichkeiten, Lesestoff, exklusive Reiseangebote, Lohnsteuerhilfe und viele weitere Vergünstigungen.

Hier findest Du alle Vorteile aufgelistet und erklärt.

Dein monatlicher Beitrag richtet sich nach Deinem Beschäftigungsstatus:

  • Als Beamtin/Beamter zahlst Du 0,85 Prozent der Besoldungsgruppe und Stufe, nach der Du besoldet wirst.
  • Als Angestellte:r mit Tarifvertrag zahlst 0,77 Prozent der Entgeltgruppe und -stufe, nach der Du vergütet wirst.
  • Als Angestellte:r ohne Tarifvertrag zahlst Du 0,7 Prozent des Bruttogehalts.
  • Der Mindestbeitrag orientiert sich an einem Einkommen mit einem Beschäftigungsumfang von 33 Prozent nach TVöD SuE EG 3 Stufe 2 der Vollbeiträge nach Beitragsordnung (derzeit 7,93 €).
  • Wenn Du arbeitsuchend bist, zahlst Du 0,2 Prozent der untersten Stufe der Entgeltgruppe 1 des TVöD (derzeit 4,71 €).
  • Als freiberuflich Beschäftigte:r zahlst Du 0,55 Prozent des Honorars.
  • Als Student:in zahlst Du einen Festbetrag von 2,50 Euro.
  • Als Lehramtsanwärter:in oder im Praktikum zahlst Du einen Festbetrag von 4 Euro.
  • Als Empfänger:in einer Pension zahlst Du einen Beitrag in Höhe von 0,68 Prozent des Bruttoruhestandsbezugs.
  • Als Rentner:in zahlst Du einen Beitrag in Höhe von 0,66 Prozent Deiner Bruttorente.

Weitere Informationen kannst Du der Beitragsordnung zu entnehmen.

Wenn sich Dein Beschäftigungsverhältnis ändert und das Auswirkungen auf die Beitragshöhe hat, informiere bitte umgehend unseren Mitgliederverwalter Detlef Rost.

Nachdem Du Deinen Mitgliedsantrag online gestellt hast, erhältst Du zunächst innerhalb von 1-2 Werktagen eine Willkommens-EMail mit der Mitteilung Deiner GEW-Mitgliedsnummer. Innerhalb der nächsten 2-4 Wochen erhältst Du ein Begrüßungsschreiben per Briefpost und weitere Informationen zur Mitgliedschaft. In Ausnahmefällen kann diese Frist nicht eingehalten werden. Wir bitten um Dein Verständnis, falls das bei Dir der Fall sein sollte.

Sollten sich für Dich vor Erhalt der oben genannten Unterlagen noch Fragen ergeben oder nach vier Wochen noch kein Begrüßungsschreiben eingetroffen sein, nutze gerne unser Kontaktformular oder schreibe direkt eine E-Mail an unseren Mitgliederverwalter Detlef Rost.

Die Mitgliedschaft beginnt immer zum auf dem Antrag gewünschten Termin. Ist kein Wunschtermin angegeben, beginnt die Mitgliedschaft am 01. des laufenden Monats.

Selbstverständlich darfst Du als Beamtin/Beamter Gewerkschaftsmitglied sein. Das ist durch das Grundgesetz, Artikel 9, Absatz 3 gedeckt.

Im übrigen sind circa 60 Prozent unserer Mitglieder verbeamtet – und das aus guten Gründen. Unsere Rechtsschutzstatistiken weisen aus, dass verbeamtete Mitglieder deutlich mehr Gerichtsverfahren anhängig haben als Angestellte (Besoldung, Beförderung, Abordnung und Versetzung).

Die GEW hält Dir als Beamtin/Beamter den Rücken frei!

Weitere Informationen zur Mitgliedschaft von Beamtinnen/Beamten.

Ja, kannst Du natürlich. Denn die GEW steht für bessere Bildung und bessere Beschäftigungsbedingungen und das für jedes Mitglied, bei jedem Arbeitgeber!

Weitere Informationen zur Mitgliedschaft von Beschäftigten bei freien Trägern.

Selbstverständlich darf man als Beschäftigte:r einer kirchlichen Einrichtung Gewerkschaftsmitglied sein.  Das ist durch das Grundgesetz, Artikel 9, Absatz 3 gedeckt.

Als GEW-Mitglied in Elternzeit zahlst Dur nur einen Mitgliedsbeitrag in Höhe des aktuellen Mindestbeitrages. Bitte informiere unseren Mitgliederverwalter Detlef Rost über Beginn und Ende Deiner Elternzeit.

Mit Deiner Mitgliedschaft hast Du auch die Satzung der GEW Thüringen anerkannt.

Hier kannst Du die Satzung nachlesen.

Auf unserer Internetseite bieten wir Dir die Möglichkeit, unter Angabe personenbezogener Daten Mitglied der GEW zu werden. Die Daten, die Du dazu in die Eingabemaske eingibst, werden verschlüsselt an uns übermittelt und gespeichert. Die Daten werden zudem automatisch und verschlüsselt an einen geschützten Server der Mitgliederverwaltung übergeben.

Wir erheben und verwenden Deine personenbezogenen Daten grundsätzlich nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages mit den Mitgliedern sowie zur Verfügungstellung unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Personenbezogene Daten werden von dem Anbieter nur dann erhoben, genutzt und weiter gegeben, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Nutzer in die Datenerhebung einwilligen. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

Weitere Informationen findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Die derzeit aktuellen Daten zu Deiner GEW-Mitgliedschaft kannst Du jederzeit im Mitgliederbereich unserer Website einsehen.
Eine Anmeldung erfolgt über www.gew-thueringen.de/anmeldung/


Klicke dann auf den Button „Beitragsbescheinigung“ oder www.gew-thueringen.de/mitgliederbereich/beitragsbescheinigung/

Hier kannst Du die wichtigsten Daten zu Deiner Mitgliedschaft einsehen und ggf. auch korrigieren.

Nutze gerne auch unser Kontaktformular oder schreibe direkt eine E-Mail an unseren Mitgliederverwalter Detlef Rost oder rufe Detlef Rost an.

 

Änderung der privaten oder beruflichen Situation: Wie ändert sich Dein GEW-Beitrag?

Sobald das neue Mitglied die erste Beitragszahlung geleistet hat, bekommst Du die gewünschte Prämie.

Beachte dabei, dass Du selbst bereits Mitglied der GEW und zugleich beitragszahlend sein musst.

 

Mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Quartals kannst Du aus der GEW wieder austreten. Voraussetzung ist, dass Du das schriftlich und unterschrieben gegenüber dem zuständigen Landesverband erklärst.

Bitte gib dabei den Grund Deiner Kündigung an, damit wir uns verbessern können und auch Dich ggf. wieder als Mitglied zurück gewinnen können.

Überbezahlte Beiträge werden nur für das laufende und das diesem vorausgehende Quartal und nur auf Antrag verrechnet.

Dann nutze unser Kontaktformular zur Mitgliedschaft!

Unsere Expert:innen aus der Mitgliederverwaltung werden diese schnell beantworten.

Kontakt
Detlef Rost
Mitgliederverwalter
AdresseHeinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon: 0361 590 95 16