TV-L Ergebnis 2019
Mehr Geld auch für Beschäftigte, die nicht mehr im Landesdienst arbeiten
Kolleg*innen, die zwischen dem 1. Januar und 2. März 2019 aus einem TV-L- Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden sind, müssen bis zum 30. September einen entsprechenden Antrag stellen.