Streikrecht für Beamte ist keine „Rosinenpickerei“
Die GEW fordert kein pauschales Streikrecht, sondern stemmt sich gegen das Verwehren dieses Grundrechtes für Beamte mit nicht hoheitlichen Tätigkeiten. Die verfassungsrechtliche Grundlage ist flexibel genug, das Streikrecht in diesem Fall zuzulassen.