
Beamtenrecht: Religiöse Neutralität soll gewahrt werden
02.02.2010
Lehrkräfte sind an öffentlichen Schulen zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität verpflichtet. Das baden-württembergische Schulgesetz (SchG BW) bezieht diese inhaltliche Verpflichtung auch auf „Äußerlichkeiten“: Kleidungsstücke dürfen nicht...