Erfolgsmeldung
Auch Arbeitgeber müssen sich an Fristen halten!
Für die Streikteilnahme November 2023 im Zusammenhang mit der TV-L Tarifrunde 2023 wurden Abzüge erst mit der Gehaltsabrechnung Juni 2024 vorgenommen. Das war nach § 37 TV-L verspätet und damit unzulässig.