Zum Inhalt springen

Unverändert angespannte Personalsituation an den Thüringer Schulen: ein bisher nicht gelöstes Problem auch dieser Landesregierung

Wenige Tage vor den Herbstferien in Thüringen kann nun eine seriöse Bilanz über den Start in das Schuljahr 2017/18 gezogen werden: Leider hat das neue Schuljahr unter den gleichen prekären Bedingungen begonnen wie das letzte endete. Auch acht Wochen nach Schulstart ist die personelle Lage angespannt – zu Lasten der Beschäftigten und auch zu Lasten der Kinder. Zwar ist gelungen, die zunächst ausgeschriebenen Stellen zu besetzen. Der Nachschlag von 80 Stellen, der durch einen Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2018 möglich wurde, ist aber noch nicht vollständig besetzt und angesichts der bestehenden personellen Lücken auch nicht ausreichend.

Rein rechnerisch ist dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) dieses Jahr mit der Einstellung von geplanten 580 Vollzeitlehrkräften im Gesamtjahr ein annäherndes Ausgleichen der Altersabgänge gelungen. Aber das Halten des Status Quo verbessert die Situation an den meisten Schulen in keiner Weise: „Wenn man in der eh schon knappen Personaldecke nur die frei werdenden Löcher stopft, ist damit noch keine zusätzliche Lehrkraft im Unterricht“, so Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der GEW Thüringen. „Die Einstellungszahlen bei den Lehrkräften bilden nicht die steigenden Schülerzahlen ab und sie spiegeln auch nicht die gestiegenen Herausforderungen wider, denen sich Schulen gegenübersehen. Die personelle Lücke, die in den letzten Jahren gerissen wurde sowie Inklusion und Integration – das sind Dinge, die auf dem Rücken der Beschäftigten und damit auch auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden.“ Zwar ist richtig, dass mit dem Verlassen des Einstellungskorridors von 500 pro Jahr erstmals in 2018 deutlich höhere Einstellungszahlen erreicht werden, aber tatsächlich kommen davon nicht alle in den Schulen an bzw. sind bereits längst da. Dies gilt im Besonderen für jene Lehrkräfte, die wegen der höheren Schüler*innenzahlen und wegen des DaZ-Unterrichts zunächst nur befristet eingestellt worden waren.

Das Land Thüringen spart seit Jahren Personalkosten für den Lehrer*innen und Erzieher*innen an Thüringer Schulen ein.

Nach Berechnungen der GEW Thüringen spart das Land bei Neueinstellungen Geld. Davon ausgehend, dass Neue in aller Regel in der ersten Stufe der jeweils gültigen Tabelle eingruppiert werden und die Ausscheidenden die Endstufe der Tabelle erreicht haben, ergeben sich jährliche Einsparungen von geschätzt 5 bis 7 Millionen Euro. Darin eingerechnet ist bereits die Abführung von 5.500 Euro pro neuen Beamten, die in die Schuldentilgung fließt.

Ein Beispiel: Die Differenz des Arbeitgeberbruttos beläuft sich bei Tarifbeschäftigten auf bis zu 1.700 Euro, bei Beamten auf etwa 1.000 Euro. Setzt man 1.500 Euro als durchschnittliche Differenz an und geht von 90 % Neuverbeamtung mit der Abführung der 5.500 Euro aus, ergibt sich für das Jahr 2017 eine Einsparung von 5 bis 7 Millionen Euro durch das Ausscheiden von 720 Personen und der Einstellung von 580 Personen.

Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl der Personen mit Tätigkeit an Allgemein- und Berufsbildenden Schulen in Thüringen von Juni 2011 bis Juni 2016 um 2.010 Beschäftigte gesunken. Bereits mit der bisherigen Einstellungspolitik der letzten Jahre hat das Land somit erhebliche Gelder in Millionenhöhe eingespart. Das Ergebnis sind die aktuellen Löcher in der personellen Ausstattung und damit der unnötige Unterrichtsausfall sowie die sich verschlechternden Arbeitsbedingungen. „Die GEW Thüringen fordert im Interesse der Beschäftigten an den Schulen, der Eltern und der Kinder, dass das Geld teilweise genutzt werden muss, um die gerissene Lücke der letzten Jahre wieder zu schließen und weitere Stellen zu schaffen“, so Kathrin Vitzthum. Die dringend benötigte Vertretungsreserve kann damit ausgebaut werden, darüber hinaus könnten zusätzliche Stellen für Ausbildung an den Schulen, Stellen für Inklusion und Ganztag geschaffen werden – und das alles, ohne mehr Geld auszugeben.

Besorgniserregend ist die Entwicklung der Bewerber*innensituation.

Haben sich im zum August 2016 noch 2.300 Bewerber*innen auf 304 Stellen beworben, so sind es zum August 2017 trotz der Verbeamtung nur noch 900 Bewerber*innen auf 263 Stellen. Das bedeutet, dass auf eine Stellenausschreibung statt 7,6 Bewerbungen nunmehr nur noch knapp 3,4  Bewerbungen kommen. Stellenwandlungen, bei denen letztlich Bewerber*innen mit anderen Schularten oder anderen Fächerkombinationen eingestellt werden oder gar die Bewerber*innen an anderen Schulen eingesetzt werden, nützen der Schule, an welcher der spezifische Bedarf angemeldet wurde, nichts.

Das Land Thüringen hat leider viel zu lange gewartet, mit den Hochschulen über eine Neuausrichtung der Lehrer*innenausbildung zu verhandeln.

Die unzureichende oder fehlende Studienlenkung ist genauso ein Problem wie die teils fehlende Ausrichtung des Studiums auf den kommenden pädagogischen Beruf oder auch die mangelhafte Beratung der Studierenden über die spezifischen psycho-sozialen Anforderungen. Eine schon lange angeregte und in den Empfehlungen der Kommission „Zukunft Schule“ wieder aufgenommene Verbesserung ist die Ausbildung der Lehrer*innen nicht mehr nach Schularten zu strukturieren, sondern nur noch nach Schulstufen (Lehrer*in Primarstufe / Lehrer*in Sekundarstufe / Lehrer*in Berufsbildende Schule). Der unkomplizierte Einsatz von Sekundarstufenlehrer*innen an Gymnasien oder Regelschulen, je nach Bedarf, wäre dann die Regel. Aber: „Veränderungen in diesem Bereich sind bei einer Ausbildungsdauer von etwa sieben Jahren nur langsam zu erreichen. Da wird jedes weitere Jahr des Nichtstuns zu einem verlorenen Jahr und es sind bereits einige Jahre dieser Landesregierung vergangen“, betont Vitzthum. Darüber hinaus gäbe es schnellere Möglichkeiten des Gegensteuerns, die bisher vom Bildungsministerium nicht oder nur sehr unzureichend genutzt werden. Wenn beispielsweise Lehrer*innen für bestimmte Schularten oder mit bestimmten Fächern fehlen, es aber genügend ausgebildete Lehrer*innen in anderen Schularten und / oder Schulfächern gibt, wären berufsbegleitende Nachqualifizierungen in einem dritten oder gar vierten Schulfach nicht nur möglich, sondern angebracht und bringen schneller benötigte Lehrer*innen in die Klassen.

Es fehlen zunehmend Absolvent*innen des Vorbereitungsdienstes, der sich aktuell als ein selbst geschaffenes Nadelöhr in der Lehrer*innenausbildung erweist.

Trotz jahrelanger Mahnungen werden noch immer deutlich zu wenige Lehramtsanwärter*innen durch den Vorbereitungsdienst geführt. Deutlich machen das die nun vorliegenden Zahlen vom Sommer 2016: So gab es im letzten Jahr nur 319 Absolventen des 2. Staatsexamens, aber 492 Vollzeitstellen wurden besetzt. Das bedeutet, dass Thüringen deutlich weniger Lehrer*innen ausbildet, als es eigentlich benötigt. Durchschnittlich gesehen, also quer über die Schularten und Fächer hinweg, stehen jedoch deutlich mehr Absolvent*innen der 1. Phase der Lehrerausbildung nach ihrem Hochschulstudium bereit. Der Vorbereitungsdienst erweist sich daher als eine unnötige Engstelle. In Zeiten des Lehrer*innenmangels und mangelhafter Unterrichtsabsicherung ist das gegenüber den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler nicht nachvollziehbar und fahrlässig.

Eine Aufstockung der Lehramtsanwärter*innenzahlen auf mindestens die Zahl der ausscheidenden Lehrer*innen plus ca. 10 Prozent wäre notwendig. (In einer repräsentativen Umfrage von 2014 unter den Thüringer Lehramtsanwärter*innen, die durch die GEW Thüringen durchgeführt wurde, verneinten ca. 10 Prozent der Befragten, ob sie an ihrem Berufswunsch Lehrer*in festhalten wollen). Bei 580 Ersatzstellen im Jahr 2017 hätten also ca. 650 Lehramtsanwärter*innen eingestellt werden müssen, tatsächlich waren es aber nur ca. 500 und damit deutlich zu wenig. Dazu Kathrin Vitzthum: „Das Problem der unzureichenden Ausbildungskapazitäten des Vorbereitungsdienstes ist bisher auch durch die rot-rot-grüne Landesregierung nicht angegangen worden. Und das, obwohl sie bereits seit 2014 regieren. So kommt es, dass die beiden bestehenden Studienseminare und die wenigen Seminarschulen in Thüringen überfordert sind.“

Schon lange fordert die GEW Thüringen die Schaffung eines dritten Studienseminars, um eine deutlich höhere Anzahl unter guten Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen auszubilden zu können. Dazu gehört auch, dass die ausbildenden Fachleiter*innen an den Studienseminaren nicht mehr schlechter bezahlt werden als in anderen Bundesländern – auch hier gibt es selbst geschaffene und einer verkehrten Spardogmatik folgende personelle Besetzungsprobleme. Dazu noch einmal Kathrin Vitzthum: „Der Bedarf ist jetzt da und es darf keine Rolle spielen, ob am Ende des nächsten Jahrzehnts der Bedarf eventuell wieder verschwunden ist. Betriebswirtschaftliches Denken bei Bildungsfragen als einer der zentralen Staatsaufgaben eignet sich nicht, die aktuellen Gewährleistungsprobleme zu lösen. Unabhängig davon, wie hoch oder wie niedrig die Steuereinnahmen sind – an der Aufgabe der ausreichend zu finanzierenden Bildung kann sich niemand vorbeimogeln.“

Eine dramatische Entwicklung ist in den Horten zu befürchten.

Hier sind zu Beginn des Schuljahres 32 Vollzeitstellen weniger im Personalbestand als im letzten Schulhalbjahr 2016/17. Sorge bereitet besonders die Qualifikation der Bewerber*innen. Angesichts einer Teilzeit von 50 Prozent in der Entgeltgruppe E 8 TV-L finden sich kaum noch Bewerber*innen mit den anerkannten Abschlüssen. Zwar wurden Nachqualifizierungen in Aussicht gestellt, aber passiert ist bisher nichts. Damit gerät der gemeinsame Vormittag an den Grundschulen und den Gemeinschaftsschulen weiter unter Druck und kann schon jetzt nicht mehr flächendeckend realisiert werden. Die Pläne für eine Vertretungsreserve in Höhe von 50 Vollzeitstellen sind zu begrüßen, angesichts der Bewerber*innenlage bleibt aber unklar, wie die Umsetzung gelingen soll. Zudem haben viele Erzieher*innen die vom Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (Thillm) angebotene Weiterbildung „Förderung im Kontext von Inklusion“ belegt. Im Rahmen dieser Weiterbildung wurde der Beschäftigungsumfang von 50 Prozent auf 80 Prozent aufgestockt, aber nach Beendigung der Weiterbildung dann wieder auf 50 Prozent herunter gefahren. Um mit Inklusionskindern genau die Dinge umzusetzen, die in der Weiterbildung gelehrt wurden, ist jedoch der regelmäßige und andauernde Kontakt notwendig und damit der höhere Beschäftigungsumfang. Die erreichte Qualifikation wurde damit seitens des Bildungsministeriums leider verschenkt.

Die Zahl der Langzeitkranken steigt weiter an.

Im letzten Schuljahr entwickelte sie sich von knapp 600 auf über 800, inklusive der Berufsbildenden Schulen sogar auf ca. 950. Die angedachte und bisher nur zum Teil umgesetzte Personalvertretungsreserve von 100 Vollzeitstellen läuft hier völlig ins Leere, es braucht dringend einen massiven Ausbau von mindestens 500 Stellen. „Die Vertretungsreserve ist eben keine Reserve, wenn sie vollständig in den regulären Unterricht eingestellt bzw. verplant ist. Damit verpufft die beabsichtigte Wirkung aufgrund deutlich zu weniger Stellen trotz jahrelanger Kenntnis dieser Entwicklung und der intern wie öffentlich geäußerten Kritik der GEW Thüringen daran“, so Kathrin Vitzthum.

Die Beschäftigten und die Kinder müssen zunehmend Abordnungen ertragen.

So gibt es beispielsweise an einer Grundschule in Mittelthüringen so viele Abordnungen wie noch nie. Es geht dabei nicht um eine sinnvolle Personalplanung und einen sinnvollen Personaleinsatz, sondern nur darum, bestehende Lücken, die sich aus dem Personalabbau der letzten Jahre ergeben, zu stopfen. Nach wie vor ist es nicht zufriedenstellend gelungen, die Personalsituation vor Ort (Bedarfe, Überhänge) zu regulieren und nicht durch jährlich wiederkommende Abordnungen zu Lasten der Beschäftigten und der Kinder hinterher zu reagieren. Das hat mit der Erwartungshaltung von Eltern und Kindern und von Beschäftigten an die Thüringer Schule nur wenig zu tun. Die Folge dieser zunehmenden Abordnungen ist, dass in drei Klassen dieser Grundschule planmäßig und regelmäßig an einem Tag der Woche die/der Klassenlehrer*in nicht anwesend ist. Eine zuverlässige und stabile Bindung vor allem zu Inklusionskindern aufzubauen und zu erhalten, ist damit nur schwer bis gar nicht möglich. Zugleich bekamen die Lehrer*innen am Schuljahresanfang die Anweisung, Ausfallstunden nicht mehr im Klassenbuch aufzulisten und vor allem die Eltern nicht zu informieren und damit „zu mobilisieren“. Die Frage des Kollegiums, ob es denn schon die viel erwähnte Vertretungsreserve gibt, deutet darauf hin, dass dieses Instrument nicht an der Basis ankommt.

Das Schulfach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) kann trotz Bedarf nicht mehr systematisch angeboten werden.

So wurden in einem der fünf Thüringer Schulamtsbereiche die DaZ-Stunden um 50 Prozent gekürzt. Laut der Verwaltungsvorschrift für das Schuljahr 2017/18 steht eigentlich jeder/m DaZ-Schüler*in eine Wochenstunde Förderung zu. In der Summe wären das bei 46 Schüler*innen nichtdeutscher Sprache also 46 Wochenstunden. Mit der durchgeführten Kürzung kann die betroffene Schule jedoch nur noch 23 Stunden für den Förderunterricht aufwenden. Die geplante Unterrichtung in Leistungsgruppen entsprechend des Sprachstandes muss daher entfallen. Das Problem weitet sich aus, insbesondere in den Städten Gera und Jena wird mittlerweile gänzlich auf die DaZ-Förderung im Grundschulbereich verzichtet. Dies soll dann im regulären Unterricht geschehen, was aufgrund der spezifischen Problematik jedoch nicht möglich ist – zu Lasten der Beschäftigten, des DaZ-Kindes und der anderen Kinder.

An den Gemeinschaftsschulen kann der Ganztagsunterricht nicht mehr aufrechterhalten werden.

Zwar sind die Zuweisungen der Lehrer*innenwochenstunden ausreichend, aber alle Anrechnungsstunden über den eigentlichen Unterricht hinaus wie beispielsweise für Schulentwicklung, Ganztag usw. können an vielen Thüringer Gemeinschaftsschulen nicht gewährt werden. Der konzeptionelle Vorteil dieser Gemeinschaftsschulen bricht damit weg, es ist fraglich, ob und wann die Bedingungen wieder so sind. Das wird langfristig zu einem Problem bzw. ist an einigen Schulen bereits als Problem vorhanden.

Die sachgrundlose Befristung ist ein ungerechtes Mittel zur Behebung des Personalmangels.

In den Schuljahren 2015/16 und 2016/17 wurden aufgrund der gestiegenen Schüler*innenzahlen allgemein sowie rapide steigender Zahlen von Schüler*innen nichtdeutscher Herkunft mehr als 300 Vollzeitstellen als befristete Stellen geschaffen. Als schnelle und kurzfristige Maßnahme gedacht, wird die sachgrundlose Befristung immer noch genutzt. „Wir sind davon ausgegangen, dass die Einstellungsoffensive 2018 und 2019 den Einsatz von sachgrundlosen Befristungen beendet. Offenbar werden aber noch immer Lehrkräfte sachgrundlos beschäftigt, obwohl sie die Qualifikation gerade in Mangelfächern vorweisen. Auch vor dem Hintergrund weiter steigender Schülerzahlen ist das nicht nachvollziehbar. Attraktive Beschäftigungsbedingungen sehen anders aus“, erklärt Kathrin Vitzthum. Die Schaffung neuer Stellen und damit das Ende des Stellenabbaupfades wären die einzig richtigen Maßnahmen. Zudem verstößt das Bildungsministerium unserer Ansicht nach gegen die 2013 mit den Gewerkschaften geschlossene Vereinbarung im Personalentwicklungskonzept, dass Einstellungen in die Personalreserve unbefristet erfolgen werden und diese Lehrer*innen nach der befristeten Zeit als Vertretungslehrer*in dann auf Dauer an eine feste Einsatzschule kommen.

 

 

Über die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Thüringen:
Die Bildungsgewerkschaft GEW THÜRINGEN ist die größte und bedeutendste bildungspolitische Kraft in Thüringen. Sie organisiert aktive und ehemalige Beschäftigte an den Thüringer Bildungseinrichtungen. Schwerpunkte der politischen Arbeit sind die Bildungsgerechtigkeit, die Lern- und Arbeitsbedingungen an Kitas, Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen sowie die Angestellten-, Beamten- und Tarifpolitik. Vorsitzende ist Kathrin Vitzthum.

Kontakt
Dr. Michael Kummer
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 22
Mobil:  0151 1063 2902