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Richtlinie zum Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz: GEW Thüringen fordert Förderfähigkeit auch für die Mutter-Kind- Einrichtungen sicherzustellen

Mit Unverständnis nimmt die GEW Thüringen zur Kenntnis, dass die Hilfen nach § 19 SGB VIII als einziger Bereich der stationären Jugendhilfe von einem Sondervermögen ausgeschlossen werden sollen, welches zum Ziel hat, den Betreuungs-Mehraufwandes für die Heime der Erziehungshilfe auszugleichen.

Für den gesamten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bedeuteten die Corona-bedingten Einschränkungen einen zusätzlichen Betreuungsaufwand. Die pädagogischen Fachkräfte mussten ihre Klienten aufgrund geschlossener Schulen und Kindergärten nun dauerhaft 24 Stunden am Tag, 7 Tage pro Woche unterstützen. Viele Beschäftigte hatten sich diesbezüglich klaglos und über die Maßen engagiert. Auch in dem Glauben, dass für die zusätzlich geleistete Arbeit finanzielle Ausgleichsformen gefunden werden.


Es erschließt sich der GEW – als Interessenvertretung der Beschäftigten im Bereich Kinder- und Jugendhilfe – daher nicht, weshalb mit einer neuen Richtlinie der Bereich der Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen als einziger aus den Unterstützungsleistungen für den Betreuungs-Mehraufwand herausgenommen wird.
„Im Fokus der Hilfen in Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen stehen die aufgenommenen Eltern, die Unterstützung brauchen. Daraus aber abzuleiten, diese Hilfen kämen nicht direkt den Kindern zu Gute, ist zynisch. Die stationäre Unterstützung der Eltern hat immer das Ziel, die zumeist von ihnen ausgehenden Gefährdungssituationen zu vermeiden. Als Entlastungsbereiche wie die der Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen wegbrachen, benötigten die aufgenommenen Eltern viel mehr Unterstützung um den Alltag mit ihren Kindern zu bewältigen“, so Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der GEW Thüringen.


Der Ausschluss der Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen aus den Hilfen zur Überwindung direkter und indirekter Folgen der Corona-Pandemie würde bedeuten, dass die Einrichtungen die entstandenen Mehrkosten selbst tragen müssten. Schlussendlich wären dann die Beschäftigten die Leitragenden: engagiert in der Krise, aber vergessen, wenn es um die spätere Anerkennung und Wertschätzung ihres Engagements geht.

Die GEW mahnt daher eine Nachbesserung der Richtlinie an, die eine Förderfähigkeit auch für die Mutter-Kind-Einrichtungen sicherstellt.

 


Über die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Thüringen:
Die Bildungsgewerkschaft GEW THÜRINGEN ist die größte Interessenvertretung in Thüringen im Bildungsbereich. Sie organisiert aktive und ehemalige Beschäftigte an den Thüringer Bildungseinrichtungen. Schwerpunkte der politischen Arbeit sind die Bildungsgerechtigkeit, die Lern- und Arbeitsbedingungen an Kitas, Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen sowie die Angestellten-, Beamten- und Tarifpolitik. Vorsitzende ist Kathrin Vitzthum.

Kontakt
Dr. Michael Kummer
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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