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Erfolgreiche Überführung der Horterzieher*innen in den Landesdienst dank GEW Thüringen

Von 1.165 bisher kommunal beschäftigten Erzieher*innen haben immerhin 1.091 die vom Land Thüringen vorgelegten Arbeitsverträge unterschrieben und damit heute angefangen, in den nun landeseigenen Horten zu arbeiten. „Die Übertrittsquote bewertet die GEW Thüringen als hoch. Wir sehen damit unsere Bemühungen und unseren Kampf für gute Arbeitsbedingungen dieser Gruppe der Erzieherinnen und Erzieher als erfolgreich an“, so Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der GEW Thüringen.

Mehrfach in den letzten Monaten hat die GEW Thüringen öffentlich wie nicht öffentlich Einfluss auf die Entscheidungsträger im Bildungs- und Finanzministerium genommen. Damit konnte letztlich erreicht werden, dass

  • die Beschäftigten mit pädagogischem Hochschulabschluss anstelle der anfänglich geplanten Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 nunmehr in die Entgeltgruppe 8 gekommen sind,
  • die Beschäftigungsumfänge der bisher kommunal angestellten Erzieher*innen anstelle der anfänglich geplanten 50% nun mit den bisherigen Umfängen (zwischen 60 und 80 %) übernommen wurden.

Die acht Jahre andauernde Praxis der Vergabe von befristeten Arbeitsverträgen an die kommunal beschäftigten Erzieher*innen wurde beendet, alle übergeleiteten Erzieher*innen haben nunmehr unbefristete Arbeitsverträge. Damit ist eine wichtige Forderung der GEW Thüringen durch die Landesregierung erfüllt worden.

„Letztlich sind wir als GEW froh, dass nach dem holprigen Start die Überleitung der Erzieherinnen und Erzieher aus den Kommunen in den Landesdienst doch ganz gut gelungen ist. Wenn alle an einem Strang ziehen, sind Lösungen einfacher  zu finden.“, zeigt sich Vitzthum zufrieden. Insbesondere die enge Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium erwies sich als konstruktiv und fruchtbar. Ein Dank gilt auch den Personalräten der Kommunen und den Bezirkspersonalräten für die individuellen Beratungen während des Überleitungsprozesses.

Die nun anstehenden Aufgaben für das Bildungsministerium lauten:

  • Den Hort im Landesdienst neu gestalten und eine tatsächliche Ganztagsschule in Thüringen etablieren. Zusätzliche Investitionen sind notwendig, aber auch sinnvoll, denn von ganztägiger Bildung profitieren Lehrer*innen und Erzieher*innen, aber vor allem auch die Schüler*innen und die Eltern.
  • Die Bedarfsberechnung des Hortpersonals an die vorhande Gesetzes- und Verordnungslage anpassen. Anstelle der jahrelangen Berechnungspraxis von einer / einem Horterzieher*in für 25 Kinder gilt es, die Vorgaben aus der Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres umzusetzen. Dort ist von 15 bis 20 Kindern pro Erzieher*in die Rede.
  • Keine prekären Beschäftigungsbedingungen für die bereits im Landesdienst befindlichen Horterzieher*innen und auch für die geplanten Neueinstellungen in diesem Bereich, die ihre 50%-Stellen behalten bzw. nur solche neue erhalten sollen.
  • Die Nachqualifizierung von nicht vollständig ausgebildeten Horterzieher*innen muss umgehend organisiert werden. 
Kontakt
Nadine Hübener
Referentin für Bildung
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 54
Mobil:  01573 336 02 98