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Die dritte Welle nicht durch vorzeitige Kita- und Schulöffnungen provozieren!

Nach dem Beschluss der Thüringer Landesregierung, die Kindergärten und die Grundschulen ab dem 22. Februar 2021 wieder für alle Schüler*innen zu öffnen und eingeschränkten Regelbetrieb zuzulassen, kritisiert die Bildungsgewerkschaft GEW dies scharf.

„Bis zum Schluss haben wir Ministerpräsident Bodo Ramelow und Bildungsminister Helmut Holter gute Argumente geliefert, den eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 22. Februar 2021 als Wechselmodell festzuschreiben. Es ist uns nicht gelungen. Kindergärten und Grundschulen öffnen nun in voller Besetzung, ohne dass die Voraussetzungen für sichere Arbeit vollumfänglich geschaffen wurden. Das Prinzip Hoffnung darf in einer Pandemie nicht die Leitplanke von weitreichenden Entscheidungen sein“, kommentiert Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der GEW Thüringen, den Beschluss der Landesregierung.

Die Auflage für den eingeschränkten Regelbetrieb heißt nun nur noch, das feste beständige Gruppen mit einem festen pädagogischen Team arbeiten. Die Gruppen und Klassen umfassen die volle Zahl der Kinder. Ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen und angesichts der mittlerweile bekannten Virusmutationen halten wir diese Entscheidung für fahrlässig. Auch wenn die Situation für Familien belastend ist, muss die Vermeidung von Infektionen oberste Priorität haben. Durch die volle Präsenz steigt die Zahl der Kontakte erheblich an und hat im Infektionsfalle möglicherweise fatale Konsequenzen für die Betroffenen und deren Angehörige. 

„Und auch pädagogisch ist der Einstieg mit kleinen festen Gruppen und Klassen sinnvoll. Wer nicht glaubt, dass an Kindern die angespannte Situation spurlos vorübergeht, wer sich Sorgen um mögliche Lernrückstände macht, muss dafür Sorge tragen, dass Bildungseinrichtungen sichere Lernräume sind. Mit Angst lernt es sich noch weniger gut als allein zu Hause“, so Kathrin Vitzthum.

Die GEW Thüringen favorisiert in der aktuellen Situation den Wechselunterricht für alle Klassenstufen. Allerdings ist er auch in den Klassenstufen 5 und 6 nicht verpflichtend. Begründet wird dies mit einer höheren Wahlfreiheit der Schulen, aber das sehen wir angesichts der momentanen Situation des Infektionsgeschehens als falsch und vorgeschoben an. Erst  wenn der Inzidenzwert stabil unter 50 pro 100.000 Einwohner*innen liegt, sollte über eine Öffnung für alle nachgedacht werden. Die zu erwartende dritte Welle und damit erneut verschärfte Eindämmungsmaßnahmen müssen vermieden und nicht provoziert werden.  

Die GEW Thüringen hat viele Vorschläge unterbreitet, wie Bildung in der Pandemie besser organisiert werden kann, um so viel Präsenz wie möglich zu erreichen. Das reichte von der Nutzung kommunaler Räume und leerstehender Hotels, Erhöhung der Anzahl von Schulbussen durch Beauftragung von Reiseunternehmen, um versetzte Unterrichtszeiten zu ermöglichen bis hin zur Einstellung von Lehramtsstudierenden, um das Distanzlernen und die Begleitung vor Ort personell abzusichern. Soll-Regelungen in der seit Samstag, den 13. Februar veröffentlichten „Thüringer Verordnung zur Fortschreibung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb“ helfen da leider nicht weiter.   

 


Über die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Thüringen:
Die Bildungsgewerkschaft GEW THÜRINGEN ist die größte Interessenvertretung in Thüringen im Bildungsbereich. Sie organisiert aktive und ehemalige Beschäftigte an den Thüringer Bildungseinrichtungen. Schwerpunkte der politischen Arbeit sind die Bildungsgerechtigkeit, die Lern- und Arbeitsbedingungen an Kitas, Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen sowie die Angestellten-, Beamten- und Tarifpolitik. Vorsitzende ist Kathrin Vitzthum.

Kontakt
Dr. Michael Kummer
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
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Mobil:  0151 1063 2902