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Aus für das Betreuungsgeld – Chancen für bessere Kitaqualität

Frei werdende Gelder in den bedarfsgerechten und flächendeckenden Ausbau und in die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung investieren.

Foto: GEW

„Mehr als eine Milliarde Euro stehen jetzt zusätzlich für mehr und bessere Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Die Entscheidung macht den Weg für das Kita-Qualitätsgesetz des Bundes frei“, betonte Norbert Hocke, für Jugendhilfe und Sozialarbeit verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, mit Blick auf den Richterspruch aus Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld am Dienstag, den 21. Juli 2015 für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, weil dem Bund dafür die notwendige Zuständigkeit fehle. Bislang erhalten Betreuungsgeld jene Eltern, die ihre Kinder zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat nicht in einer Krippe betreuen lassen.

„Wir begrüßen den Vorschlag der Thüringer Ministerin Werner, die nun frei werdenden Gelder in den bedarfsgerechten und flächendeckenden Ausbau und in die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung zu investieren“, erklärt Kathrin Vitzthum, Vorsitzende der GEW Thüringen. Gemeinsam mit den freiwerdenden Mitteln aus dem abgeschafften Landeserziehungsgeld kann damit auch die Arbeitsbedingungen in den Thüringer Kinderkrippen und Kindergärten verbessert werden.

„Mit Blick auf die Frage der Wertschätzung frühkindlicher Bildung setzen wir darauf, dass die Wertschätzung der Erzieherinnen und Erzieher wenigstens über angemessene Rahmenbedingungen gelingt. Kleinere Gruppen, gut ausgestattete Räume und ein besserer Personalschlüssel um die verantwortungsvolle Betreuung und Erziehung der Zukunft übernehmen zu können, sind entscheidende Schlüssel für eine bessere Qualität“, so Vitzthum abschließend.

Kontakt
Dr. Michael Kummer
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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