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Aufweichen des Rechtsanspruchs auf Bildungsfreistellung zu befürchten

Erneute Debatten um ein Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz: Aufweichen des Rechtsanspruchs auf Bildungsfreistellung zu befürchten!

Foto: GEW

„Uns scheint, hier wird wieder versucht, mit Panikmache den Rechtsanspruch von Thüringer Arbeitnehmer*innen auf fünf Tage bezahlte Bildungsfreistellung auszuhöhlen“, kommentiert Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der GEW Thüringen die erneuten Debatten um ein Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz.


Die Landesregierung hatte angekündigt, das Bildungsfreistellungsgesetz innerhalb der ersten 100 Tage auf den Weg zu bringen. Ministerin Dr. Birgit Klaubert (TMBJS) und Minister Wolfgang Tiefensee (TMWWD) hatten dazu zu Werkstattgesprächen eingeladen und die neuen Eckdaten vorgestellt. „Im Gegensatz zum letzten bekannten Gesetzentwurf haben sich die Schutzklauseln für die Arbeitgeber noch einmal verschärft. Künftig sollen nicht nur Betriebe unter 10 Beschäftigten von den Freistellungsregelungen ausgeschlossen werden, sondern zudem auch noch besondere Härtefälle geltend gemacht werden können. In Anbetracht der Tatsache, dass die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (dringende betriebliche Belange) auch für Bildungsfreistellung gelten, scheinen die Unternehmer nun auf diesem Wege die Bildungsfreistellung faktisch zu verhindern“, kritisiert Vitzthum die erneuten Eingriffe der Arbeitgeberseite.

Dabei ist Panik völlig überflüssig. Die GEW Thüringen hat bereits 2013 festgestellt, dass die Kostenbelastung selbst für Kleinst- und Kleinunternehmen überschaubar und vor allem finanzierbar ist. Kleinstbetriebe sind zwar gegenüber größeren im Nachteil, dennoch ist die tatsächliche Belastung minimal: So sinkt bei Kleinstbetrieben die Arbeitsleistung (bezogen auf die Arbeitsstunden) um 0,8 Prozent, bei Betrieben mit 50 Arbeitnehmer*innen schon nur noch um 0,03 Prozent.

Zudem ist nicht davon auszugehen, dass es einen Run auf Bildungsfreistellung gibt. Die Träger von Maßnahmen der gesellschaftspolitischen und/oder arbeitsweltbezogenen Bildung müssen zunächst Angebote entwickeln und die Thüringer Arbeitnehmer*innen über ihr Recht auf Bildungsfreistellung umfassend informiert werden. Dazu müssen die zuständigen Ministerien, die Einrichtungen der Erwachsenenbildung und die Thüringer Gewerkschaften gemeinsame Anstrengungen unternehmen. „Bildungsfreistellung ist keine Einbahnstraße, sie lebt vom Bildungswillen interessierter Menschen und den entsprechenden Angeboten. In Zeiten von wieder erstarkender gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, von Ressentiments gegen Flüchtlinge und unreflektierter Kritik an Politik und Medien zeigt sich die Notwendigkeit von Räumen zur gesellschaftspolitischen Bildung einmal mehr. Dem Ansehen Thüringens täten offene und tolerante Arbeitnehmer*innen mindestens genauso gut wie bessere Einkommensbedingungen“, fasst Vitzthum zusammen. Ein Bildungsfreistellungsgesetz hat v.a. die zeitliche Freistellung von Erwerbsarbeit zum Gegenstand. Denn trotz Veränderungen der Arbeitszeiten fehlt heutzutage vielen die Zeit sich eigenbestimmt weiterzubilden, ohne dass damit Anpassungsleistungen an gestiegenen Fertigkeiten gemeint sind oder für Beruf und Einkommen.

Für Rückfragen steht Ihnen Kathrin Vitzthum (0361 - 590950) zur Verfügung.

Kontakt
Dr. Michael Kummer
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 22
Mobil:  0151 1063 2902