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Androhung von Bußgeld wegen Datenschutzproblemen beim Distanzunterricht ist ein Schlag ins Gesicht der engagierten Lehrkräfte

GEW Thüringen erwartet vom TMBJS, sich schützend für die betroffenen Kolleg*innen zu stellen.

Der Landesdatenschutzbeauftragte, Lutz Hasse, hat wegen möglicher Verstöße gegen den Datenschutz beim Einsatz digitaler Medien im Distanzunterricht in Einzelfällen Bußgelder bis zu 1.000 Euro angedroht.

„Diese Ankündigung ist ein Schlag ins Gesicht derer, die quasi über Nacht nach Möglichkeiten gesucht haben, die Schüler*innen auch im Distanzunterricht gut zu betreuen“, kommentiert Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der GEW Thüringen. „Wir erwarten, dass sich das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport schützend vor die Kolleginnen und Kollegen stellt. Eigeninitiative in dieser besonderen Situation darf nicht zu Bestrafung führen.“

„Wenn Herr Hasse davon spricht, dass in Thüringen die nötigen Kommunikationsmittel zur Verfügung stehen, verkennt er die tatsächliche Lage“, so Vitzthum weiter. „Die HPI-Schulcloud war zunächst nur für die 25 Pilotschulen geöffnet, damit stand die DSGVO-konforme Plattform nur einem kleinen Teil der Lehrerschaft zur Verfügung. Wenn aus Kreativität trotz mangelnder Fort- und Weiterbildung und bei weitestgehender Nutzung privater Endgeräte zu dienstlichen Zwecken, den Lehrkräften jetzt ein Bußgeld droht, wird das dem Digitalisierungsschub einen Bärendienst erweisen.“

Niemand konnte alles richtig machen, als Ende März plötzlich Distanzunterricht notwendig wurde.  Lehrer*innen, die nicht „abtauchen“, wie dies von Eltern in der letzten Zeit  immer wieder beklagt wurde, und digitale Medien einsetzen wollen, sind vor Fehlern nicht gefeit. Datenschutz ist ein hohes Gut, aber in dieser besonderen Lage wäre die Beratung von Betroffenen durch den Datenschutzbeauftragten und seine Behörde und die gemeinsame Suche nach praktikablen Lösungen für die gemeldeten Fälle ein besserer Weg gewesen als eine Verhängung von Bußgeld zu prüfen.  Wenn die Voraussetzungen an Hard- und Software fehlen, kann nicht die einzelne Lehrkraft zur Verantwortung gezogen werden.

Die GEW Thüringen erwartet daher vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) neben dem Schutz der betroffenen Kolleginnen und Kollegen, dass es gemeinsam mit dem Landesdatenschutzbeauftragten, den Gewerkschaften und dem ThILLM die notwendigen Ressourcen für Fort- und Weiterbildung sowie eine datenschutzkonforme digitale Arbeit sicherstellt.

Kontakt
Dr. Michael Kummer
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
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