Beschluss "11 - Qualität in Kindertageseinrichtungen bundeseinheitlich regeln"
Auf der 9. Landesvertreterversammlung wurden die Richtlinien der GEW-Arbeit für die nächsten vier Jahre bestimmt und Grundsatzentscheidungen für die nächste Wahlperiode getroffen. Hier der Beschluss „11 - Qualität in Kindertageseinrichtungen bundeseinheitlich regeln“:
Die GEW Thüringen unterstützt die gemeinsame Forderung nach bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelungen der Strukturqualität für die Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege und sieht das
„Gute-Kita-Gesetz“ lediglich als Schritt hin zu einem Bundesqualitätsgesetz.
Die GEW Thüringen begleitet den Prozess der Verhandlungen des Freistaats Thüringen mit dem Bundesministerium über die umzusetzenden Maßnahmen mit folgender Prioritätenliste:
- Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation
- Anhebung der mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit
- Verbesserungen bei der räumlichen Ausstattung und Gestaltung
- Ausweitung der Regelungen zur Fort- und Weiterbildung
- Verbesserungen bei der Leitungsfreistellung
- Absicherung von Fachberatung
Die GEW Thüringen führt mit den zuständigen Thüringer Ministerien Gespräche über die Umsetzung der bundesweiten Standards und wird sich aktiv in den Aushandlungsprozess einbringen.
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