Beitragsbescheinigung
Wie erhalte ich eine Bescheinigung der gezahlten GEW-Mitgliedsbeiträge aus dem Vorjahr?
Eine Postsendung mit der Beitragsbescheinigung für das Vorjahr wie früheren Jahren (Einlage in der Februarausgabe der E&W oder separater Brief inklusive Mitgliedsausweis) gibt es im Jahr 2023 für die Mitglieder des Landesverbandes Thüringen nicht mehr.
Das Finanzamt verlangt zunächst auch keinen Nachweis über die geleisteten Zahlungen. Wichtig ist für Dich (zum Ausfüllen der Steuererklärung) die Höhe der geleisteten Zahlungen im Vorjahr.
Der Betrag der geleisteten Zahlungen wird im Text des Einzuges von Deinem Konto (in den Monaten Februar, März, April 2023) angedruckt werden.
Im Mitgliederbereich unserer Internetseite kannst Du Dir jederzeit eine fertige Beitragsbescheinigung für die Jahre 2019-2022 herunterladen.
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Bei Fragen zur Beitragsquittierung, zur Höhe des Mitgliedsbeitrages oder allgemein zu den Daten Deiner GEW-Mitgliedschaft, sowie für Beitragsquittierungen aus den Vorjahren wende Dich Bitte an den Kollegen Detlef Rost aus der Mitgliederverwaltung.
99096 Erfurt