Mitgliederverwaltung
Woher bekomme ich eine Beitragsbescheinigung und den Mitgliedsausweis?
Informationen zur Beitragsbescheinigung |
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Eine Postsendung mit der Beitragsbescheinigung für das Vorjahr wie in den letzten Jahren (Einlage in der Februarausgabe der E&W oder separater Brief inklusive Mitgliedausweis) gibt es seit dem Jahr 2020 für die Mitglieder des Landesverbandes Thüringen nicht mehr. |
Versand von Mitgliedsausweisen |
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Ein Mitgliedsausweis der GEW wird nicht mehr jährlich mit der Beitragsbescheinigung ausgestellt. |
Bescheinigung über die GEW-Mitgliedschaft |
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Du benötigst eine aktuelle Bescheinigung über Deine GEW-Mitgliedschaft? Dann wende Dich bitte an die Mitgliederverwaltung der GEW Thüringen (Kontaktdaten siehe unten). |
Änderungen der privaten oder beruflichen Situation: Wie ändert sich Dein GEW-Beitrag?
Deine Daten zur Mitgliedschaft haben sich geändert? Folgende Änderungen der privaten oder beruflichen Situation eines Mitglieds sollten in jedem Fall der GEW-Mitgliederverwaltung zeitnah mitgeteilt werden:
1. Arbeitslosigkeit |
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Arbeitssuchende Mitglieder können weiter von den Vorteilen einer GEW-Mitgliedschaft profitieren. Der Rechtsschutz in Arbeits- und Sozialrechtsfragen erstreckt sich auch Beratung und Vertretung in Auseinandersetzung mit der Agentur für Arbeit, den Sozialgerichten und den Krankenkassen sowie bei Bewerbungsverfahren. |
2. Elternzeit |
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Der Rechtsschutz in Arbeits- und Sozialrechtsfragen erstreckt sich auch auf Beratung und Vertretung in Hinblick auf die Beantragung von Elternzeit und Elterngeld. |
3. Bezug von Krankengeld |
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Mitglieder, die wegen längerer Krankheit nur noch Krankengeld beziehen, können ihren Mitgliedsbeitrag für die Zeit des Bezuges von Krankengeld mindern lassen. Voraussetzung hierfür ist ein Nachweis über den Bezug von Krankengeld (z.B. Kopie eines diesbezüglichen Schreibens der Krankenkasse). |
4. Verbeamtung |
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Die gewerkschaftliche Interessenvertretung für Beamtinnen und Beamte wird durch das Grundgesetz Artikel 9 und durch das Beamtenstatusgesetz § 52 garantiert. Das Klischee, dass Beamtinnen und Beamte nicht in einer Gewerkschaft sein dürfen, ist nicht mehr als ein Klischee. Beamtinnen und Beamte profitieren vor allem vom GEW-Rechtsschutz, denn: die Statistiken des DGB zeigen, dass verbeamtete Mitglieder häufiger Rechtsbeistand benötigen. |
5. Wechsel des Arbeitgebers |
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Um Dich gut informieren zu können, ist es auch wichtig, dass Du uns ggf. den Wechsel Deines Arbeitgebers mitteilst. Oft kommt es dadurch auch zu Änderungen bei Eingruppierung nach Tarifvertrag bzw. Bruttogehalt. |
6. Änderung des Beschäftigungsumfangs |
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Änderungen des Beschäftigungsumfangs haben ebenfalls Einfluss auf die Höhe Deines Mitgliedsbeitrages. Der Beitrag für Mitglieder in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis oder mit einer durch regionale Tarifverträge reduzierten regelmäßigen Arbeitszeit errechnet sich anteilig vom Vollbeitrag entsprechend des Umfangs der Teilzeitbeschäftigung. Ändert sich der Beschäftigungsumfang im Laufe des Jahres sehr oft, ist es gerechtfertigt, einen durchschnittlichen Beschäftigungsumfang über das Kalenderjahr mitzuteilen. |
7. Tarif- und Gehaltserhöhungen |
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Mitglieder, die nach einem Tarifvertrag (speziell einem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes) oder nach Ihrer Besoldung vergütet werden, bekommen ihren Mitgliedsbeitrag je nach ihrer Eingruppierung berechnet. Eine Erhöhung der Entgeltstufe erfolgt im Allgemeinen automatisch (je nach Laufzeit der Entgeltstufe). Der Mitgliedsbeitrag dieser Mitglieder wird daher ebenso automatisch entsprechend Ihrer Entgeltstufe angepasst. |
8. Ruhestand |
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Mitglieder, die in den Ruhestand gehen, sollten dies ebenfalls der GEW-Mitgliederverwaltung mitteilen. Dies gilt neben Renteneintritt und Pensionierung auch für den Erhalt von Erwerbsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrenten. |
Sichere Übermittlung von Änderungen für Daten zur Mitgliedschaft:
Du kannst uns Änderungsmitteilungen SSL-verschlüsselt über ein Formular im Mitgliederbereich unserer Website übermitteln.
99096 Erfurt