Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
CARAT HotelHans-Grundig-Straße 40
99099 Erfurt
Betriebsräte sind die innerbetrieblichen Interessenvertretungen der Beschäftigten bei freien Trägern, beispielsweise bei der Volkssolidarität oder der Arbeiterwohlfahrt. Betriebsräte sind immer dort zu wählen, wo mindestens fünf Beschäftigte tätig sind.
Betriebsräte werden nicht immer nur im Konfliktfall aktiv, sondern erwirken initiativ Verbesserungen für die Beschäftigten. Sie sind zudem die ersten Ansprechpartner*innen für arbeitsrechtliche und innerbetriebliche Fragen. Diese Mitgestaltungs- und Beteiligungsmöglichkeit sollten sich die Beschäftigten nicht entgehen lassen. Ihr habt nichts zu verlieren, aber jede Menge zu gewinnen!
Deren Arbeit fußt – anders als bei den Personalräten des öffentlichen Dienstes – auf dem Betriebsverfassungsgesetz. Dieses Gesetz weist den Betriebsräten eine „Wächterfunktion“ zu. Sie kontrollieren die Einhaltung aller Arbeitsgesetze (zum Beispiel Arbeitszeit, Befristung, Mutterschutz), für den Träger geltende Tarifverträge (zum Beispiel Anwendungs- oder Haustarifverträge) und des Betriebsverfassungsgesetzes (zum Beispiel Betriebsstruktur, Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Beschäftigten). Darüber hinaus schließen Betriebsräte mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen ab, die auf die individuelle Situation des Trägers und die Bedürfnisse seiner Beschäftigten abgestimmt sind. Dies können etwa Schließzeiten, Umgang mit und Abgeltung von Mehrarbeit, Einrichtung eines Arbeitszeitkontos oder, insofern sie nicht tariflich geregelt ist, die Höhe der Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) sein.
Ja, auch das gehört dazu: sich bekannt machen, um Stimmen werben, fachlich überzeugen, das eigene Engagement in den Vordergrund rücken. Die erfolgreichste Betriebsratsarbeit nützt wenig, wenn die Beschäftigten davon keine Kenntnis haben. Sie müssen erkennen können, das der Betriebsrat in ihrem Interesse einige/viele Verbesserungen erreicht oder Verschlechterungen abgewehrt/abgemildert hat.
Die GEW unterstützt ihre Mitglieder in diesem Wahlkampf mit einer Vielzahl an Materialien (Infoflyer, Aufkleber, Plakate etc.).
Bei Deinem Träger gibt es noch keinen Betriebsrat? Dann liegt es auch mit an Dir, das zu ändern!
Betriebsräte werden nicht immer nur im Konfliktfall aktiv, sondern erwirken initiativ Verbesserungen für die Beschäftigten. Sie sind zudem die ersten Ansprechpartner*innen für arbeitsrechtliche und innerbetriebliche Fragen. Diese Mitgestaltungs- und Beteiligungsmöglichkeit sollten sich die Beschäftigten nicht entgehen lassen. Ihr habt nichts zu verlieren, aber jede Menge zu gewinnen!
Für den Fall, dass es bei einem Träger noch keinen Betriebsrat gibt, ist das Prozedere der Wahl ein anderes. Informiere Dich dazu bei Deiner Gewerkschaft! Wir unterstützen Dich und Dein Kollegium bei der Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl.
Du willst einen Betriebsrat gründen? Du willst bei den Betriebsratswahlen kandidieren? Du willst die Wahl unterstützen? Die GEW hilft! |
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Du bist als GEW-Mitglied durch unsere Informationsmedien und Veranstaltungen gut über arbeitsweltliche Belange und bildungspolitische Entwicklungen informiert. Das macht Dich auch zu einer kompetenten Ansprechpartner*in für Deine Kolleg:innen. Nutze Deine Kompetenz! Bring Dich ein!
Viele Beschäftigte haben Ideen für Verbesserungen und wissen aber nicht, wie und wo sie diese vor- und anbringen können. Gehörst auch Du zu diesen Menschen?
Bist Du ein Einzelkämpfer oder fühlst Du Dich als Teil einer großen Beschäftigtengruppe, deren Belange noch nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden haben? Ihr seid Viele, erkennt Eure Kraft!
Lasst uns das Jahr 2022 gemeinsam zu einem Jahr der betrieblichen Mitbestimmung machen ... Gemeinsam, Engagiert, Wirksam!
Du willst noch mehr wissen? Hier findest Du zahlreiche weiterführende Links.
In unserem Kalender finden Sie die Schulungen, Seminare und Veranstaltungen der GEW aus dem Bereich Betriebsräte.