Zum Inhalt springen

Assistent:innenräte

Wahlen zu Assistent:innenräten

In Thüringen stehen auch dieses Jahr wieder die Wahlen zu Assistent:innenräten an. Was genau das ist und wie die Wahlen ablaufen, erfahrt Ihr hier.

Oft verursacht der Begriff „Assistent:innen“ einige Verwirrungen. Assistent:innen sind in Thüringen das, was vieler anderenorts „Studentische Hilfskräfte“ (SHK), Studentische Beschäftigte, Studentische Mitarbeiter:innen oder leider zu oft auch „HiWi’s“[1] genannt wird.

In Thüringen heißt diese Beschäftigtengruppe seit der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) nun Assistent*innen. Dieser Begriff geht auf den ausdrücklichen „Herzenswunsch“ des Thüringer Wissenschaftsministers Wolfgang Tiefensee (SPD) zurück, der selbst als Student an einer Hochschule arbeitete und sich als „Hilfskraft“ nicht ausreichend gewürdigt fühlte. Was Tiefensee damit implizit – bewusst oder unbewusst – andeutete, ist der Fakt, dass es sich bei den Tätigkeiten, die Assistent*innen ausüben, selten nur um Hilfstätigkeiten handelt. Damit hat er natürlich Recht, warum er sich aber auf unseren Vorschlag, diese Gruppe „Studentische Beschäftigte“ oder „Studentische Mitarbeiter:innen“ zu nennen, nicht einließ, haben wir nie erfahren.  

Andeutungsweise führt uns die Thematik der Begrifflichkeit aber an den Punkt, der eigentlich entscheidender dafür ist, zu verstehen, was Assistent:innen eigentlich sind beziehungsweise machen. Das, was Assistent:innen leisten ist unter anderem gut daran abzulesen, dass sie im Schnitt ein Viertel des gesamten Lehrbetriebs an den Hochschulen absichern. Darüber hinaus sind sie häufig auch in der konzeptionellen Vor- und Nachbereitung von Konferenzen oder Tagungen und Erstellung von wissenschaftlichen Publikationen beteiligt. Insgesamt bilden Assistent:innen einen großen und wichtigen Teil von Lehre und teilweise auch Forschung. Für uns als GEW sind es deshalb nicht nur Assistent:innen, sondern die Tätigkeit ist bereits der erste Schritt im Karriereweg Wissenschaft und damit auch als vollwertige Beschäftigung anzuerkennen.


[1] Die Abkürzung „Hi’Wi“ geht auf den Begriff „Hilfswillige“ zurück, der zur NS-Zeit geprägt wurde. Wir lehnen diesen Sprachgebrauch entschieden ab.

Einige Assistent*innen arbeiten jedoch nicht direkt bei Lehrstühlen oder an Instituten und sind in diesem Sinne nicht unmittelbar mit wissenschaftlichen oder künstlerischen Aufgaben betraut. Viele Assistent:innen arbeiten in Bibliotheken, Internationalen Büros oder in der Studienberatung. Durch mehrfach wiederholte Rechtsprechung verschiedener Arbeitsgerichte wurde bereits eine Unterscheidung solcher Tätigkeiten und damit auch Beschäftigungsverhältnissen festgestellt. Diese unterlaufen die Hochschulen jedoch zumeist und sparen damit Geld. Menschen, die rein verwaltungstechnischen Aufgaben nachgehen, üben keine wissenschaftlich-künstlerischen Tätigkeiten aus und müssten somit korrekterweise eigentlich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) eingruppiert werden. Das bedeutet mehr Geld, mehr Urlaub, Vertretung durch den Personalrat und vieles mehr.

Die GEW Thüringen hat mehrere Jahre für einen eigenständigen Assistent:innenrat zur Personalvertretung von Studis an den Hochschulen gekämpft. Im Rahmen der Novelle waren wir damit insofern erfolgreich, als dass wir nun den (nicht ganz eigenständigen) Assistent:innenrat als Kompromiss eines politischen Aushandlungsprozesses zwischen Personalräten, Gewerkschaften, Hochschulen, Ministerium und den Fraktionen der Regierungskoalition in das ThürPersVG reinverhandelt haben. Diese Assistent:innenräte können nun dabei helfen, Anträge auf Überprüfung von Arbeitsverträgen beim Personalrat zu stellen.[2]

Auf diese Weise könnten dann zum Beispiel die Einstellung als Assistent:in zur Ausübung rein verwaltungstechnischer Aufgaben formell beanstandet werden, was hoffentlich kostengünstiger und weniger zeitaufwendig ist als eine Klage. Darüber hinaus kann der Assistent:innenrat auch thematisieren, wenn zum Beispiel ein:e Tutor:in in seinem*ihrem Vertrag eine monatliche Arbeitsstundenzahl von zehn aufgedrückt bekommt, de facto aber allein an Präsenzzeit schon achtzehn Stunden Tutorium halten muss. Somit fielen zum Beispiel Vor- und Nachbereitungszeit und die Kontrolle von beispielsweise schriftlichen Abgaben heraus, die für die GEW Thüringen jedoch selbstverständlich auch Arbeit sind und somit vergütet werden sollten.


[2] § 88 Nr. 4 ThürPersVG

Die Hochschulen müssen ab diesem Jahr Wahlen für die Assistent:innenräte durchführen. Diese finden parallel zu den Wahlen studentischer Vertreter*innen in die Senate der Hochschule statt.[3] Detaillierte Informationen zu den einzelnen Hochschulen findet Ihr auf dieser Seite weiter unten.

Einige Hochschulen sind quasi schon fertig mit Wählen, andere schieben diese Aufgabe in das Wintersemester. Die Hochschulen müssen sich dafür erstmal eine Wahlordnung geben. Diese werden in den Senaten beschlossen. Dazu müssen die Wahlen bekannt gemacht werden. Es muss ausreichend Zeit vergehen, um Wahlvorschläge einreichen zu können. Zwischen Wahltermin und der Frist zur Einreichung muss auch genug Zeit sein, um die Wahlen bewerben zu können. Die Wahlen müssen selbstverständlich frei, gleich und geheim ablaufen. Das schließt nicht aus, dass sie „an der Urne“, per Brief oder online stattfinden können.

Wahlberechtigt sind alle Assisten:*innen, die am Wahltag einen Arbeitsvertrag haben. Wählbar sind alle, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlages als Assistent:in beschäftigt sind. Wichtig: es ist bereits der Fall aufgetreten, dass Hochschulen hiervon abweichende Regelungen in ihre Wahlordnungen geschrieben haben. Zum Beispiel sollte nur wahlberechtigt sein, wer zehn Tage vor den Wahlen einen Vertrag hat. Der Wortlaut des § 88 Nr. 5 ThürPersVG ist dahingehend jedoch eindeutig. Er geht im Sinne der Wahlvorschläge sogar soweit, dass wenn ein Vorschlag eingereicht wird und – warum auch immer – die Person dann ihren Job verliert, bevor die allgemeine Frist zur Einreichung abgelaufen ist, die Person wählbar ist. In diesem Sinne steht auch die Regelung, dass wenn ein:e Assistent:in während der Amtszeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, bis zum Ende des jeweiligen Turnus im Amt bleibt.


[3] § 88 Nr. 5 ThürPersVG

  1. Wichtig ist, so schnell es geht Informationen zum Stand der Wahlen einzuholen, zum Beispiel auf folgenden Wegen:
    • Kontaktiert Senatsmitglieder und fragt nach, ob die Wahlordnungen schon beschlossen wurden und, ob und wo Ihr diese einsehen könnt.
    • Fragt bei den Wahlämtern nach, ob schon feststeht, wann die Wahlen stattfinden sollen.
    • Schaut auf den Homepages der Unis und in Euern Mails nach entsprechenden Wahlen. Sucht auch nach den Gremienwahlen.
  2. Wenn es die Wahlordnung schon gibt und die Termine bereits feststehen, dann:
    • Überlegt, ob Ihr kandidieren wollt und dürft.
    • Überlegt, ob Ihr Leute kennt, die kandidieren dürfen und fragt, ob sie kandidieren wollen.
    • Macht in Eurem persönlichen Umfeld und am besten auch auf Social Media Werbung für die Einreichung von Wahlvorschlägen.
    • Verweist Interessierte Menschen, die mehr Informationen wollen an uns!
  3. Sollte auch die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen abgelaufen sein, dann:
    • Macht so viel Werbung wie es geht im persönlichen Umfeld und am besten auch über Social Media und erinnert die Leute daran, dass die Ausübung des Wahlrechts, die Legitimität und damit die Verhandlungsposition des Assistent:innenrates gegenüber den Hochschulen stärkt. Die Assistent:innen sind mit Abstand die größte Beschäftigtengruppe an den Hochschulen!
    • Das wichtigste zum Schluss: GEHT WÄHLEN!

Wann wird mein Assistent:innenrat gewählt?

Die Wahlen der Assistent:innenräte sollen zeitgleich mit den Wahlen der studentischen Senator:innen stattfinden. Ein Mitglied des Assistent:innenrates nimmt dann mit Rede-, Antrags- und Stimmrecht (in Angelegenheiten der Assistent:innen) an den Sitzungen des Personalrates teil. Über weitreichende Mitbestimmungs- und Initiativrechte der Personalräte sowie im Rahmen von Monatsgesprächen mit den Hochschulleitungen und durch die Möglichkeit zum Abschluss von Dienstvereinbarungen können sich die Assistent:innenräte für die Verbesserung von Deinen Beschäftigungsbedingungen als HiWi einsetzen. 

Voraussichtliche Wahltermine  
Hochschule/Universität Wahlvorschläge bis Wahlzeitraum Ansprechpartner

Friedrich-Schiller-Universität Jena

Wahlvorschläge bis zum 23. Mai 2022, 14:00 Uhr

online 14.-27.06.2022

Katrin Glaser

Fachhochschule Erfurt

 

 

Julian Degen

Universität Erfurt

30.05.2022

online 27.06-01.07.2022, 12 Uhr

Julian Degen

Bauhaus-Universität Weimar

Wahlvorschläge bis 11.05.2022
Formular per Mail

online 07.06.-09.06.2022

Julian Degen

Hochschule Nordhausen

Wahlvorschläge bis 13.05.2022

08.-15.06.2022 online

Thomas Hoffmann

Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena

Wahlvorschläge bis 06.05.2022, 12 Uhr

28.-29.06.2022, 9-15 Uhr

Katrin Glaser

Duale Hochschule Gera-Eisenach

 

 

Julian Degen

Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar

Wahlvorschläge bis 10.05.2022

28./29.06.2022

Julian Degen

Hochschule Schmalkalden

 

online am 17 und 18. Mai von 9.30-14.30 Uhr
Gebäude H Raum 0011

Marko Hennhöfer

Duale Hochschule Gera-Eisenach

 

 

Julian Degen

Technische Universität Ilmenau

Wahlvorschläge 20.05.-30.05.2022

Wahlen 13.-17.06.2022

Marko Hennhöfer

Wofür sorgt Dein Assistent:innenrat?

Im Rahmen der Neufassung des Thüringer Hochschulgesetzes 2018 wurden die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte in Assistent:innen umbenannt. Deine Bildungsgewerkschaft GEW konnte im nächsten Schritt durchsetzen, dass damit auch eine Form der Interessenvertretung für diese Beschäftigtengruppe geschaffen werden müsste – die Assistent:innenräte. Diese sorgen u.a. dafür:

Wie läuft die Wahl zum Assistent*innenrat ab?

Noch liegen die konkreten Wahlordnungen, in denen das geregelt sein wird, nicht vor. Sobald diese erschienen sind, findest Du hier entsprechende Hinweise und Tipps

Kontakt
Julian Degen
Betriebsverbandsvorsitzender und Mitglied der Tarifkommission Studentische Beschäftigte
AdresseHeinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon: 0361 590 95 56