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Was fordert die GEW Thüringen im Frühkindlichen Bereich?

Die Qualität der Kinderbetreuung ist ein wesentlicher Faktor für gelingendes Aufwachsen
und die Entwicklungschancen für das Leben unserer Kinder.

Bildung ist ein vom Kind ausgehender lebenslanger Prozess, der mit der Geburt beginnt und im gesamten Leben eines Menschen bedeutsam bleibt. Sie ist ein vom Kind ausgehendes aktives Geschehen, in das Individualität und Sozialität gleichermaßen eingebunden sind. Selbsttätig und selbst bestimmt machen sich Kinder eigene Bilder von der Welt. In dieser Auseinandersetzung wird jedes Kind als eigenständige Persönlichkeit ernst genommen. Während Erziehung mit zunehmender Entfaltung der Identität eines Menschen an Bedeutung verliert, ist Bildung ein Prozess, der mit der Geburt beginnt und im gesamten Leben eines Menschen bedeutsam bleibt.

Die Erzieher*innen stellen sicher, dass sich die pädagogische Arbeit an aktuellen Standards orientiert und die Praxis kontinuierlich in Richtung pädagogisch guter Qualität weiterentwickelt wird.

Zur Unterstützung dieser Bildungswelten und Bildungsangelegenheiten brauchen Kinder gut ausgebildete Erzieher*innen als Begleitung dieser Prozesse. Alle Kinder haben Rechte, auch das Recht gemeinsam mit Kindern mit Behinderung gefördert zu werden.

Unser Ziel ist es, die konsequente Umsetzung des Thüringer Bildungsplanes bis 10 in allen frühkindlichen Bildungseinrichtungen voranzutreiben. Durch eine systematische Dokumentation der Entwicklung und Bildungsbiografie eines jeden Kindes - vom Eintritt in die Einrichtung bis zum Schuleintritt - spiegelt sich der Arbeit der Erzieher*innen wider.

Auf dem Weg zur Inklusion soll die gemeinsame Förderung in allen Kindertageseinrichtungen erfolgen. Die entsprechenden Grundlagen und Ausstattungen sind im Thüringer Kindertagesstättengesetz geregelt und müssen gut umgesetzt werden.

Der Übergang zur Schule muss Bestandteil der pädagogischen Konzeption der Kindertageseinrichtung sein. Die Erzieher*innen verstehen die kontinuierliche Bildungsarbeit als Grundlage für einen gelingenden Übergang in die Grundschule. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag verpflichtet die Einrichtungen zu einer engen Zusammenarbeit untereinander.

Gelingensbedingungen

  • Ein hoher Bildungsanspruch benötigt einen guten Personalschlüssel. Der „Erzieher-KindSchlüssel“ muss sich an den EU-Empfehlungen orientieren (eine Fachkraft für 3 Kinder bis 1,5 Jahre, eine Fachkraft für 4 Kinder bis 3 Jahre, eine Fachkraft für 8 Kinder zwischen 3 Jahre und Schuleintritt).
  • Die Qualitätsstandards in den Kindereinrichtungen müssen mindestens entsprechend des ThürKitaG und der Kita-Ausstattungsverordnung umfassend umgesetzt und qualitativ verbessert werden.
  • Um die Kindertageseinrichtungen zu inklusiven Einrichtungen auszubauen, müssen die Festlegungen des § 7 des ThürKitaG und der Kindertageseinrichtungsverordnung konsequent umgesetzt und zusätzliches Fachpersonal bereitgestellt werden. Für die Betreuung müssen ein entsprechender Personalschlüssel, kleinere Gruppengrößen und die räumlichen Bedingungen geschaffen werden.
  • Wir fordern ausreichend Zeit zur Vor- und Nachbereitung, Beobachtung und vor allem Dokumentation sowie Zeit für unmittelbare fachliche Tätigkeit außerhalb der Gruppe aber innerhalb der pädagogischen Arbeitszeit. Deshalb sind mindestens 20 % der Arbeitszeit dafür vorzuhalten.
  • Die Verbesserung der Qualität in Kindertageseinrichtungen kann nur gelingen, wenn die Ausbildung der Erzieher*innen neu gestaltet wird. Wir fordern eine gemeinsame Pädagogikausbildung mit akademischer Ausrichtung und Anerkennung. Dazu gehört eine ausreichende Mentor*innenausbildung mit entsprechender Vergütung.
  • Die Qualität der Kinderbetreuung erfordert die Einhaltung des Fachkräftegebots und eine gerechte Bezahlung nach TVöD, sowohl bei kommunalen als auch bei freien Trägern.
  • Die Betreuungszeiten müssen den Öffnungszeiten entsprechen.
  • Die steigenden qualitativen Anforderungen brauchen bessere Rahmenbedingungen für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Das schließt eine gute Fachberatung ein, die auf den Thüringer Bildungsplan und auf das Kind bezogen sein muss.
  • Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sowie die Umsetzung und Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind wesentliche Aufgaben von Leiter*innen und erfordern die Freistellung der Leitung und Stellvertretung je nach Größe der Einrichtung, der Kinderzahl und des Personal.  
  • Die Finanzierung muss durch das Land ausreichend abgesichert werden und zweckgebunden an Kommunen und Landkreise erfolgen.

(aus: Bildungspolitischer Leitantrag "Gute Bildung für alle - gute Bedingungen für alle" der GEW Thüringen, verabschiedet auf der 8. Landesvertreterversammlung, September 2014).

Katrin Osterloh
Kontakt
Katrin Osterloh
AdressePostfach 10 01 23
07701 Jena
Nadine Hübener
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Nadine Hübener
Referentin für Bildung
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99096 Erfurt
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