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GEW-Informationen nur für GEW-Mitglieder - warum das denn?

Die GEW bietet auf ihrer Website neben vielen Informationen für Beschäftigte im Bildungswesen und weitere Interessierte, auch Informationen an, die nur für Mitglieder der GEW zugreifbar sind.

Worum handelt es sich dabei?

  • themenbezogene Informationsblätter unserer GEW-Landesrechtsstelle
  • weitere aktuelle Berichte aus der Arbeit der GEW-Landesrechtsstelle
  • vollständige Ausgaben unserer GEW-Landeszeitung (incl. der darin enthaltenen Informationen aus der GEW-Landesrechtsstelle) 
  • Informationsblätter und Broschüren der Arbeitsgruppe Personalrat

Warum werden die Informationen nicht allen Interessierten frei zugänglich gemacht?

Rechtsberatungen dürfen von der GEW nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur gegenüber Mitgliedern erfolgen.
Viele der Infoblätter und sonstigen Informationen der GEW-Landesrechtsstelle beinhalten Rechtsberatungen und dürfen schon daher nicht frei zugänglich sein.

Die Beratung und Vertretung im Arbeits- und Sozialrecht ist eine der wichtigen Vorteile einer Mitgliedschaft in der GEW.
Dieses und viele weitere Serviceangebote der GEW verursachen Kosten in erheblichem Umfang. Diese Kosten können durch die GEW einzig und allein über die Bezahlung von Mitgliedsbeiträgen durch unserer Mitglieder finanziert werden.

Der Zugang zu unserem passwortgeschützten Mitgliederbereich ist also einer der Vorteile, die GEW-Mitglieder geniessen können.

Sie haben als Beschäftigte/r im Bildungsbereich Interesse an unseren Informationen für unsere Mitglieder?

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, ob es nicht auch für Sie von Vorteil wäre, Mitglied einer starken Interessenvertretung wie der Bildungsgewerkschaft GEW zu sein?

 

 

 

GEW-Mitglieder können ein eigenes Benutzerkonto auf www.gew-thueringen.de ("Meine GEW") anlegen.
Für den Zugang ist eine einmalige Registrierung notwendig, zu der Sie Ihre Mitgliedsnummer zur Hand haben müssen.