Die Rahmendienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement
Eine Handlungsgrundlage und ein Handlungsinstrument für die Personalräte
Alterndes Kollegium, neue bildungspolitische Herausforderungen, keine erkennbaren Entlastungen, Zunahme der Langzeiterkrankungen, … Unter diesem Aspekt ist es dem Hauptpersonalrat im Herbst 2016 gelungen, mit dem TMBJS eine Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement abzuschließen.
In dieser Rahmendienstvereinbarung geht es zum einen um die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, seine Beschäftigten gesund zu erhalten und gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen. Zum anderen ist aber auch jeder selbst in der Verantwortung, auf seine Gesundheit zu achten und Angebote des Arbeitgebers zur Gesunderhaltung anzunehmen.
Maßgebend hierfür sind die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, ein kluges Personalmanagement, ein gut funktionierendes Betriebliches Eingliederungsmanagement, wertschätzendes Führungsverhalten und Prävention. Um den Kolleg*innen die Möglichkeit zu geben, es gesund bis zur Rente oder Pension zu schaffen ist es deshalb wichtig, dass wir den Arbeitgeber auf seine Pflichten hinweisen und darauf achten, dass er seinen Pflichten nachkommt.
Machen Sie sich deshalb mit der Rahmendienstvereinbarung vertraut, fragen Sie bei der GEW nach Umsetzungsmöglichkeiten vor Ort und fordern Sie diese an Ihrer Schule ein. Helfen Sie mit, gesunde Schule für alle an Schule Beschäftigten machbar werden zu lassen.
Dana Kecke
Teamleitung Arbeitsgruppe „Arbeits- und Gesundheitsschutz“
Eine gesetzliche Grundlage für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schulen
Die Thematik vollständige Gefährdungsbeurteilung spielt eine immer größere Rolle in allen Einrichtungen. Vollständig ist sie nur, wenn die physischen und psychischen Gefährdungen analysiert werden und als weiterer Schritt entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Natürlich darf die Evaluation nicht fehlen.
Momentan wird der physische Teil in sogenannten Checklisten erfasst. Diese müssten seit 2013 an allen Schulen erstellt worden sein. Das Erfassen der psychischen Gefährdungen wird momentan vorbereitet. Trotzdem sollte jeder Personalrat aktuelle psychische Gefährdungen an seiner Einrichtung analysieren und gemeinsam mit der Dienststellenleitung nach Lösungen der Probleme suchen.
Thomas Messner
Teamleitung Arbeitsgruppe „Arbeits- und Gesundheitsschutz“